Vorlage - VO/2024/13678  

Betreff: Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Peters, Timo
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
18.11.2024 
23. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Entwurf Stadtverordnung Parkgebühren nebst Karten

Beschlussvorschlag

 


Die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck tritt zum 01.01.2025 in Kraft, zeitgleich tritt die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck vom 01.09.2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2013 außer Kraft.

 

 

Bei der Ausarbeitung der Neufassung wurden folgende noch offenen Beschlüsse ebenfalls berücksichtigt:

 

VO/2017/04668: „…Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass auf allen öffentlichen Parkplätzen, auf denen ein Tagesticket gelöst werden kann, das Parken für Elektro-Kfz unentgeltlich zugelassen wird…“

 

2023/12437-04-01: „Der Bürgermeister wird beauftragt, bis Q 1 2024 ein Konzept auszuarbeiten, in dem eine regional differenzierte und angemessene Erhöhung der Parkgebühren vorgeschlagen wird.“


 


Begründung

 

 

Bei der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung und der sich über die Jahre entwickelnden Parkgebührenhöhe werden zumeist vielfältige Ziele verfolgt. In der Regel dienen Parkgebühren aber der Steuerung der Parkdauer und der Umschlaghäufigkeit sowie der sich daraus ergebenen Verminderung des Parksuchverkehrs und der Entlastung des Straßenraums durch Lenkung der Nachfrage in andere Parkzonen oder Parkierungsanlagen.

 

Ein weiterer Lenkungseffekt, der besonders in den Zeiten der Verkehrswende zum Tragen kommt, ist die Beeinflussung bzw. die Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Verlagerung der Verkehrsmittelwahl zugunsten umweltfreundlicherer Alternativen wie dem ÖPNV.

 

Das Parkraumangebot bestimmt im wesentlichem Maße die Größenordnung des fließenden Kfz-Verkehrs. Da im individuellen Verhalten von Kraftfahrern möglichst zielnahes Parken bevorzugt wird, ist neben der Anzahl der vorhandenen Parkmöglichkeiten auch die Gebührenhöhe entscheid bei der Beeinflussung der Parksuchverkehre.

 

Aus diesen Grundüberlegungen heraus wurde nun eine gänzlich andere Betrachtung der Parkgebühren vorgenommen. Dabei bildet die Annahme, dass der wertigste Parkraum der Hansestadt Lübeck in der Zone V - Travemünde liegt, die Basis einer sich abstufenden Gebührenstruktur.

 

Die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck ist mit den wichtigsten Akteuren abgestimmt, darunter auch mit der KWL als Dienstleister für die Parkraumbewirtschaftung. Weiter wurde in einem begrenzten Umfang auch die Bewertung von Parkraum anderer Städte und Kommunen betrachtet.

 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Parkgebühren ist § 6a Abs.6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit der Landesverordnung über Parkgebühren. Nach diesen Vorschriften ist die Nutzung des Parkraums durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten.

 

Die derzeit gültige Stadtverordnung über die Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck vom 01.09.2008, zuletzt geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck vom 22.01.2013 erfüllt weder den aktuell notwendigen Regelungsbedarf noch ist die Höhe der Parkgebühren und dessen Struktur geeignet, eine Lenkungsfunktion wahrzunehmen.

 

Die öffentliche Parkraumbewirtschaftung versteht sich als ein Baustein des Parkraummanagements, zu dem neben dem öffentlichen Parkraum und den Parkierungsanlagen auch die vielen unterschiedlichen Angebote privater Anbieter gehören.

Darum ist im Zuge dieser Parkgebührenverordnung auch Kontakt zur KWL aufgenommen worden, um die Anpassung der Gebühren der von der KWL bewirtschafteten Parkhäuser vorzunehmen.

 

Die hierdurch mögliche Verlagerung des Parkens von der Straße bzw. vollen Parkplätzen zu derzeit unausgelasteten Parkierungsanlagen ist Lenkungsfunktion und Ausdruck der verkehrlichen Begründung für die Höhe der Parkgebühren zugleich.

 

Die beabsichtigte Neufassung der Stadtverordnung über die Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Bis zu diesem Tag besteht in den Gebieten mit hoher Parkraumnachfrage (Altstadtinsel und Travemünde) die Möglichkeit 2 /h bei einem Gebührentakt von 3 Minuten (Zone I) bzw. 1,20 /h bei einem Gebührentakt von fünf Minuten zu erheben.

 

Aktuell kostet die teuerste Parkstunde (Zone I - Altstadt) weniger als ein Einzelfahrschein im ÖPNV.

 

Auch unter der Berücksichtigung, dass bei der Ticketberechnung im ÖPNV andere Aspekte, wie z. B. der Kostendeckungsgrad eine Rolle spielen, besteht hier ein klares Missverhältnis, und die Parkgebühr entfaltet eine negative Wirkung auf die Verkehrsmittelwahl.

 

Zukünftig wird die Taktung und die daraus resultierende Mindestgebühr an den Parkscheinautomaten auf 30 Minuten angepasst. Dies führt zu einer vereinfachten und zeitgemäßeren Darstellung, zudem befindet sich eine 30-minütige Taktung näher an dem bereits jetzt in der Praxis gültigen Nutzerverhalten. Dies steht daher auch nicht in einem Widerspruch zur gewünschten Umschlaghäufigkeit. Im gleichen Zuge wird das kostenlose Kurzzeitparken, die sogenannte „Brötchentaste“ von 10 Minuten auf 15 Minuten erhöht. Damit sind kurze Liefer- und Abholtätigkeiten an den entsprechenden Standorten nun besser durchführbar.

 

Mit Ausnahme der Parkzone I Altstadtinsel wird der Höchstsatz der Parkgebühren wie auch in der Vergangenheit durch die Gebühr für ein Tagesticket bestimmt.

 

Die Umstellung der Taktung in Verbindung mit der erhöhten Parkgebühr, welche sich in den unterschiedlichen Zonen deutlicher voneinander abheben, entfalten eine bessere verkehrslenkende Wirkung.

 

Die festgelegte Gebührenhöhe gilt über den gesamten Bewirtschaftungszeitraum ohne progressive bzw. degressive Venderung der Gebühr bei hohen Parkdauern. Hiervon Auszunehmen ist die künftige Unterscheidung der Parkzonen IV und V Travemünde in eine Haupt- und Nebensaison.

 

Travemünde hat bei der Betrachtung der Parkgebühren eine besondere Rolle und steht hierbei in der Konkurrenz zu anderen ostseenahen Gemeinden/Kommunen. Ein direkter Vergleich bleibt jedoch schwierig, da dies eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Wertigkeit von Parkraum voraussetzen würde.

 

Mit der neuen Gebührenstruktur setzt sich Travemünde an das obere Feld der allgemein vorherrschenden Parkgebührenhöhe, was sich im Hinblick auf die Wertigkeit in Verbindung mit der Verfügbarkeit (Angebot und Nachfrage) des dort vorzufindenden Parkraums zwingend ergibt. 

 

r die Zone V ergibt sich durch die gesunkene Wertigkeit im Winter eine Gleichsetzung mit der Parkzone III (sonstiges Lübeck außer Travemünde). Ein Lenkungseffekt ist für die Monate November bis März nicht beabsichtigt.

 

Auszug aus § 3 (1) u. (2) Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck ab 01.01.2025 (Teil Travemünde):

 

 

(1)    r das Parken auf Parkflächen mit Parkscheinautomat im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:

 

je angefangene ½ Stunde

entspricht einem Stundensatz von

In der Zeit vom

01. November bis 31. rz

01. April bis 31. Oktober

01. November bis 31. März

01. April bis 31. Oktober

Zone IV

1,20 €/30 Min.

1,60 €/30 Min.

2,40 €/Stunde

3,20 €/Stunde

Zone V

1,00 €/30 Min.

1,20 €/30 Min.

2,00 €/Stunde

2,40 €/Stunde

 

 

(2)   Beim Lösen eines Tagestickets beträgt die Gebühr hierfür:

 

Zone

Gebühr pro Tagesticket

In der Zeit von

01. November bis 31. März

01. April bis 31. Oktober

Zone IV

8,00

12,00

 

 

 

 

 

Bei der Berechnung der Gebühr für das Tagesticket ist darauf geachtet worden, dass der Vorteil ab ca. 3,5 h spätestens ab der 4. Parkstunde erreicht wird. Dies stellte auch in der Vergangenheit eine gute Differenzierung zwischen den Kurzparkern (1-3 h) und dem Bedarf an längerfristigen Parkraum (4 h+) dar.

 

Darunter ordnen sich dann die anderen Zonenr das Stadtgebiet ohne Travemünde wie folgt:

 

Auszug aus § 3 (1) u. (2) Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck ab 01.01.2025:

 

 

(3)   Für das Parken auf Parkflächen mit Parkscheinautomat im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben:

 

je angefangene ½ Stunde

entspricht einem Stundensatz von

Zone I

1,50 €/30 Min.

3,00 € /Stunde

Zone II

1,20 €/30 Min.

2,40 €/Stunde

Zone III

1,00 €/30 Min.

2,00 €/Stunde

(4)   Beim Lösen eines Tagestickets beträgt die Gebühr hierfür:

Zone

Gebühr pro Tagesticket

Zone II

8,00

Zone III

6,00

 

Die Anpassung der Gebühren für die öffentlichen Wohnmobilstellplätze wird auf 20 € angehoben, Reisebusse bezahlen künftig einen pauschalen Tagessatz von 30 €.

 

Die Notwendigkeit von fünf Gebührenzonen besteht weiterhin, diese wurden jedoch an die sich geänderten räumlichen Anforderungen angepasst:

Die Gebührenzone I, welche weiterhin hauptsächlich den Parkraum auf der Altstadtinsel abbildet, wurde noch um den Parkbereich am Hauptbahnhof Lübeck ergänzt und bezieht künftig auch die Parkflächen an der Untertrave mit ein, da dieser Parkraum eine vergleichbare Wertigkeit aufweist.

 

Aus dem gleichen Grund wurde auch die Zone II ergänzt, welche sich nun ringförmig um die Altstadtinsel (Zone I) legt und auch den Parkraum an der Kanalstraße erschließt.

Zone III als Auffanggebührenzone bleibt dabei unverändert.

 

Weiter musste auch die Parkzone IV (Travemünde) angepasst werden, da hier, betrachtet man den Parkraum nach seiner Wertigkeit, neben den bereits inbegriffenen Parkflächen Leuchtenfeld, Möwenstein, Mecklenburger Landstraße, Backbord und Vogteistraße folgerichtig auch die Parkflächen Fährhafenvorplatz, Kirchenstr., Strandbahnhof, Kurgartenstraße und Trelleborgallee hinzugehören. Die Parkbereiche der Zone IV sind künftig auf einem der Verordnung als Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt.

 

Die durch Bürgerschaftsauftrag vom 25.02.2016, VO/2016/03410, gewünschte Förderung von Elektrofahrzeugen wurde in § 9 umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Förderung alternativer Antriebe in Anlehnung an das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) erweitert und auf dem 31.12.2026 befristet. Ergänzend hierzu der Verweis auf den Bericht der Verwaltung VO/2016/04454 und die sich darauf ergebenen Anträge.

 

Über eine Verlängerung dieserrdermaßnahme sollte dann unter Berücksichtigung des Fortbestehens des Elektromobilitätsgesetzes neu entschieden werden.

 

Die Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck erhält nun Regelungen, die bisher nicht erfasst waren, auch wenn diese in der Praxis bereits Anwendung gefunden haben, z. B. die rechtliche Verankerung der „Brötchentaste in § 4.

 

Ein weiteres Steuerungselement stellt die Regelung des § 5 Abs. 2 dar, welche es ermöglicht, bei Großveranstaltungen die Gebührenpflicht anzupassen. 

 

Die jetzt vorgelegte Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck stellt ein stimmiges Regelwerk dar, welches durch seine neue Gebührenstruktur die nunmehr in die Jahre gekommene Verordnung auf ein zeitgemäßes Niveau hebt.

 

Die Hansestadt Lübeck hat sich mit der hier vorgelegten Verordnung klar gegen eine einfache und pauschalierte Erhöhung der Parkgebühren ausgesprochen. Die nun durchgeführte Bewertung und Änderung der Zonen und Gebührenhöhe stellt eine Neueinschätzung des Parkraums nach seiner Wertigkeit dar, um so regional differenziert angemessene Gebühren erheben zu können.

 

Gemäß § 55 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein ist die Stadtverordnung vom Bürgermeister zu erlassen und der Bürgerschaft vorab zur Beratung vorzulegen. Als Anlage beigefügt ist der Entwurf der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck incl. der Anlage Parkzonen (Karte) sowie der Anlage Tagesticket“.

 

Eine Synopse als vergleichende Gegenüberstellung von Texten lässt sich hier aufgrund der Tatsache, dass es sich weniger um eine Anpassung der alten sondern mehr um eine komplette Neuschaffung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck handelt, nicht sinnvoll darstellen.
 


Anlagen

 

Anlage 1: Entwurf Stadtverordnung Parkgebühren inkl. Anlagen

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Entwurf Stadtverordnung Parkgebühren nebst Karten (9467 KB)