Mit Haushaltsbegleitbeschluss zum Haushalt 2024 (VO/2023/12437-02-01) hat die Bürgerschaft den Bürgermeister beauftragt, ein Konzept für die Einführung von Aufwandsentschädigungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren (sog. „Stiefelgeld“) zu entwickeln.
Auch für den Haushalt 2025 erfolgte ein entsprechender Haushaltsbegleitbeschluss (VO/2024/13494-01-01), mit dem auch eine Verstetigung dieser Aufwandsentschädigungen beschlossen wurde.
Mit Einführung dieser Aufwandsentschädigung soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ein wesentlicher, unverzichtbarer Baustein des Brandschutzes sind und mit dem geleisteten gesellschaftlichen Engagement ein erheblicher Beitrag zur Sicherheit in Lübeck geleistet wird.
Auf Grundlage des o. g. Haushaltsbegleitbeschlusses wurde durch den Stadtfeuerwehrverband und die 22 Lübecker Freiwilligen Feuerwehren über Möglichkeiten der Umsetzung beraten. Grundlage für die Beratungen waren gängige Lösungen anderer Gemeinden. Hierbei wurden die Vor- und Nachteile der entsprechenden Lösungen ausführlich bewertet.
Folgende Möglichkeiten wurden dabei näher betrachtet:
- Auszahlung einer Pauschale an alle Mitglieder des aktiven Dienstes
Die Auszahlung einer Pauschale an alle Mitglieder des aktiven Dienstes wäre zwar eine verwaltungseinfache Lösung, würde allerdings nicht alle Leistungen würdigen. Die Feuerwehrarbeit ist sehr facettenreich und wird u. a. auch von Mitgliedern außerhalb der aktiven Abteilung geleistet. Beispielhaft seien hier die Arbeiten an Gebäuden und Grünanlagen genannt, die häufig auch durch Mitglieder der Ehrenabteilung wahrgenommen werden. Auch die Mitglieder der Verwaltungsabteilungen, die in einigen Wehren bereits vorhanden sind, tragen zur Entlastung der aktiven Wehr bei.
- Auszahlung eines Festbetrages pro Einsatz
Eine Auszahlung allein auf Grundlage der Einsatzbeteiligung würde die Notwendigkeit der Fort- und Weiterbildung sowie oben genannter zusätzlicher Leistungen nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass sich die Einsatzzahlen der Wehren stark unterscheiden, so dass eine Auszahlung an die aktiven Mitglieder auf Grundlage der Einsätze zu einem Ungleichgewicht innerhalb der Feuerwehr Lübeck führen würde.
- Auszahlung eines Festbetrages pro Einsatz und/oder Übung
Auch die Durchführung des Dienstbetriebes erfolgt in den Wehren sehr unterschiedlich. Tätigkeiten und Engagement, das über den Dienstbetrieb hinausgeht, könnte so nicht berücksichtigt werden. Des Weiteren wird durch die Erfassung und anschließende Abrechnung der Einsätze und Übungen ein erhöhter bürokratischer Aufwand befürchtet.
- Auszahlung eines Pauschalbetrages auf Grundlage der Mitgliederstärke an die Wehren zur weiteren Verwendung
Aufgrund der verschiedenen Bedürfnisse, Strukturen und Sichtweisen sowie vielfältiger Wünsche der einzelnen Wehren, ist eine einheitliche Lösung für alle Wehren nicht zu erzielen. Durch die Zahlung eines Zuschusses an die Kameradschaftskassen, könnten die Wehren die Ehrenamtsförderung an den Dienst- und Einsatzbetrieb eigenständig anpassen.
Die Wehrführungen haben sich nach intensiver Diskussion der Vor- und Nachteile für die Auszahlung eines Pauschalbetrages an die Ortswehren zur weiteren Verwendung entschieden, da diese die maximale Flexibilität für die Ortswehren bei relativ geringem Verwaltungsaufwand beinhaltet und zusätzlich eine individuelle Förderung ermöglicht.
Im Anschluss folgten in den 22 Ortswehren wehrinterne Beratungen. Das Ergebnis zeigt, dass sich 21 Ortswehren für die Bestätigung des gemeinsamen Beschlusses entschieden haben. Eine Wehr würde sich für eine Abrechnung nach Übung und Einsatz aussprechen.
Eine mögliche Umsetzung der Aufwandsentschädigung / Ehrenamtsförderung auf Grundlage dieser Resultate wurde daraufhin erneut mit allen Wehrführungen im Rahmen einer Wehrführerdienstbesprechung beraten. Dabei wurde ein Arbeitskreis aus sechs Wehrführungen und dem Vorstand des Stadtfeuerwehrverbandes gebildet. Dieser Arbeitskreis hat alle Aspekte bezüglich der Aufwandsentschädigung / Ehrenamtsförderung noch einmal ausgiebig beraten und bewertet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Aufgrund der oben dargestellten Aspekte wird eine einfache Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand angeregt. Die Bedenken bezüglich eines bürokratischen Mehraufwandes sind in den Ortswehren nicht unerheblich.
Es wird daher empfohlen, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Anzahl der aktiven Mitglieder jeder Wehr aufzuteilen. Als Grundlage hierfür könnte die Mitgliederstatistik mit Stand 31.12. des Vorjahres dienen. Um die Beteiligung der Mitglieder zu gewährleisten, müsste jede Wehr zwingend einen Beschluss ihrer Mitgliederversammlung über die genaue Verwendung dieser Mittel herbeiführen, welcher zu verschriftlichen ist.
Durch die Stadtwehrführung würden gemeinsam mit dem Bereich Feuerwehr Vorgaben über Art und Umfang eines Verwendungsnachweises erarbeitet werden. Im kommenden Jahr würden dann alle Wehren die Umsetzung der Aufwandsentschädigung / Ehrenamtsförderung in Bezug auf ihre Wehr bewerten und ein abschließendes Resümee ziehen, das der Stadtwehrführung mitgeteilt wird. Mit diesen Erfahrungen könnte das Konzept bei Bedarf überarbeitet werden.
Rechtlich handelt es sich bei dem Zuschuss an die Kameradschaftskassen um eine freiwillige Leistung der Hansestadt Lübeck. Durch die Kameradschaftskassen dürfen gemäß Brandschutzgesetz und der Satzungen der Kameradschaftskassen nur Ausgaben getätigt werden, die der Kameradschaftspflege dienen oder solche, die für das Durchführen von Feuerwehrveranstaltungen erforderlich sind. So werden aus den Kameradschaftskassen beispielsweise die Kosten für Grillfeste, Weihnachtsfeiern oder gemeinsame Ausfahrten zumindest anteilig übernommen. Im Bereich der Kameradschaftspflege erzielen die Freiwilligen Feuerwehren neben der beabsichtigten Ehrenamtsförderung bspw. auch noch Einnahmen durch die Durchführung von selbstorganisierten Veranstaltungen sowie sonstige Zuwendungen, z. B. von Spendern oder durch fördernde Mitglieder. Kosten für gesetzliche Pflichtaufgaben der Freiwilligen Feuerwehren (z. B. Ausstattung und Ausbildung) werden auch weiterhin durch den städtischen Haushalt getragen.
Mit einem Beschluss zu dieser Vorlage erledigt sich auch der Überweisungsauftrag VO/2023/12366 aus der Bürgerschaft vom 31.08.2023.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen gemäß Haushaltsbegleitbeschlüssen für 2024 und 2025 zur Verfügung.