Vorlage - VO/2024/13365-01  

Betreff: Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/13365
Federführend:4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung Bearbeiter/-in: Dührkoop, Björn
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
14.11.2024 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
20241015_Abschlussbericht_gfa_public

Beschlussvorschlag

1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis.

 

2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können.

 

3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind.

 

4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind.

 

5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien.

 

6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. €  Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug  anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden.

 

7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese  freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden.

 

8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.  


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.160 Frauenbüro

Zur Kenntnis genommen

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

 

Keine direkten Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Von der Zuzahlung für die Kindertagesförderung sind junge Menschen lediglich mittelbar über ihre Familien betroffen. Die Kreiselternvertretung der Hansestadt Lübeck war Prozessbeteiligte bei der Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Mit Beschluss vom 30. März 2023 (Vorlage VO/2023/11893) beauftragte die rgerschaft der Hansestadt Lübeck die Verwaltung unter Einbeziehung externer Expert:innen damit einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten.

 

Ein wesentliches Projektziel war die Entwicklung von Modellen und Handlungsstrategien für eine konsensfähige Anpassung der aktuellen Ermäßigung, auch im Hinblick auf die zukünftige Ausschöpfung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT Mittel).

 

Mit Abschlussbericht vom 14. Oktober 2024 stellte die beauftragte Beratungsfirma gfa public die sich herauskristallisierenden Handlungsoptionen der Hansestadt Lübeck dar. Diesem voraus gingen ausführliche Rechtsrecherchen, Expert:inneninterviews, Fallstudien anderer örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (u. a. der kreisfreien Städte Kiel und Neumünster) sowie ein Beteiligungstermin.

 

Aus dem Abschlussbericht (als Anlage beigefügt) gehen insgesamt 7 Modellvarianten (Seite 17 bis 29 des Abschlussberichts) und 14 Empfehlungen (Seite 5 bis 6 des Abschlussberichts) hervor, wobei die Umsetzung der Modelle 3 und 4 nicht zu einer Ausschöpfung der BuT Mittel führenrde und der Haushalt der Hansestadt Lübeck weiterhin den Bundeshaushalt mit rund 1,3 Mio. hrlich entlasten würde.

 

Mit Blick auf die ursprünglichen Zielvorgaben und Auswirkungen empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung einer Kombination aus den, im Abschlussbericht dargestellten, Modellvarianten 1 („Unterm Betreuungsdeckel bleiben“, Seite 18 bis 19 des Abschlussberichts) und 2 („Geringerer Einkommenseinsatz für Betreuungskosten“, Seite 19 bis 21 des Abschlussberichts), bei Ablauf des „Moratoriums“ (Vorlage-VO/2024/13365), soweit eine Entlastung über den 31. Juli 2025 hinaus beabsichtgt ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre die Beibehaltung der Einkommensbemessungsgrenze für eine Entgeltermäßigung auf 75 Prozent (Kindertagesförderungsgesetz Schleswig-Holstein sieht sowohl in der aktuellen, wie auch in der Entwurfsfassung für 2025 eine Mindestgrenze von 50 Prozent vor), sowie eine pauschale Reduzierung der Betreuungsentgelte um 20,00 Euro zielführend. Darüber hinaus könnte die Einkommensbemessungsgrenze bei der Entgeltermäßigung für besonders belastete Beteiligte (z.B. Alleinerziehende, Sorgeberechtigte von Kindern mit Behinderung, etc.) auf 90 Prozent erhöht oder alternativ das zu entrichtende Betreuungsentgelt für diese Personengruppe um weitere 10,00 Euro reduziert werden. Empfohlen wird die Umsetzung der Maßnahme mit Auslauf des aktuellen Memorandums, ab 01. August 2025. Hiermit einhergehend würden die im Abschlussbericht dargestellten Empfehlungen 1-3, 6 und 7 sowie 11 bis 14 (Seiten 5 und 6) umgesetzt werden.

 

Die hierzu notwendigen Änderungen und Anpassungen der Satzung würden bis Ende des I. Quartals im Entwurf vorgenommen und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahme belaufen sich für das Haushaltsjahr 2025 auf rund 1 Million Euro (anteilig, für Monate August bis Dezember 2025), für die Folgejahre auf 2,16 Millionen Euro.

 


Anlagen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Abschlussbericht gfa public

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 20241015_Abschlussbericht_gfa_public (1216 KB)    
Stammbaum:
VO/2024/13365   Verlängerung der Dauer des "Moratoriums" und der Zahlung eines Verpflegungszuschusses bis 31.07.2025   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/13365-01   Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung   4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung   Beschlussvorlage öffentlich