Vorlage - VO/2024/13619
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 200.000,00 Euro zur "Begleitung des Transformationsprozesses der Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup" wird angenommen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup ist ein authentischer Ort deutsch-deutscher Geschichte und von überregionaler Bedeutung. Die Weiterentwicklung der Einrichtung ist Teil des Koalitionsvertrages der Landesregierung und Bestandteil des Konzeptes zur Erinnerungskultur der Hansestadt Lübeck. Stadt und Land begleiten daher gemeinsam den anstehenden Transformationsprozess, der im Ergebnis zu einem innovativen Lern- und Erinnerungsort führen soll.
Das Land Schleswig-Holstein stellt auf Beschluss des Landtages Projektfördermittel in Höhe von 150.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 in Aussicht. Zweck der Förderung ist die Durchführung von Zeitzeugen-Interviews sowie die Inventarisierung und Digitalisierung zur Sicherung des kulturellen Erbes.
Die von der Possehl-Stiftung bewilligte Zuwendung in Höhe von 200.000 Euro dient der Steuerung und Umsetzung des Transformationsprozesses. Bis Ende 2026 soll ein Nutzungskonzept entstehen, das besonders die historisch-politische Bildungsarbeit fokussiert, um den Erhalt der Grenzdokumentationsstätte als Ort der Erinnerung und historisch-politischen Bildungsarbeit langfristig sicherzustellen.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 200.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 2.351.819,18 Euro (Stand: 26.09.2024). Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000,00 Euro zuständig.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2024-08-01_Bewilligungsschreiben_Possehl (1450 KB) |