Vorlage - VO/2024/13394-01  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.06.2024 
9. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
16.07.2024 
18. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
10.09.2024 
19. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
12.11.2024 
22. Sitzung des Hauptausschusses      
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

  1. Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern.
     
  2. Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.

 

 


 


Begründung

Erfolgt mündlich.
 


Anlagen