Vorlage - VO/2024/13680  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 Euro zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Hönsch, Laura
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
21.11.2024 
12. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Zusage Spende Possehl 2024

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl-Stiftung für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.210.000,00 Euro zugunsten des becker Bildungsfonds wird angenommen.


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch:

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 


Begründung

 

Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trägt die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2024 mit einem Betrag von 1.210.000,00 Euro bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 23. September 2024 mitgeteilt.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:in in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 1.210.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2024 einen Gesamtwert von 4.178.153,18 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft  nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.210.000,00 Euro zuständig.


Anlagen

1. Zusage Possehl Stiftung 2024

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Zusage Spende Possehl 2024 (24 KB)