Vorlage - VO/2024/13670  

Betreff: Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Heckroth, Carsten
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.11.2024 
23. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag


 

Die Satzung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 – Helldahl / Leegerwall – wird in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

 

siehe Anlage 3

 


 


Anlagen

 

 

Anlage 1: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Verlängerung der Geltungsdauer der

Veränderungssperre

Anlage 2: Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre

Anlage 3: Begründung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre