Vorlage - VO/2024/13655  

Betreff: Terminierung der Wahlversammlung zur Wahl eine Behindertenbeirates gemäß §47d GO und Berufung Wahlleiterin/Stellvertretung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:Behindertenbeirat Bearbeiter/-in: Klemz, Kira
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Wahlversammlung zur Wahl des Behindertenbeirates gemäß § 47 d GO wird am 05.03.2025 durchgeführt.
  2. Frau Senatorin Pia Steinrücke wird zur Wahlleiterin berufen; stellv. Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff; Schriftführer werden Herr Lutz-Stephan Dabelstein und Alexander Nickerl

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind unmittelbar nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Der Termin für die Wahlversammlung für die Wahl eines Behindertenbeirates muss durch die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Behindertenbeirates beschlossen werden.

 

Aus der bereits genannten Satzung ergeben sich Fristen, die vor der Durchführung der Wahlversammlung zu berücksichtigen sind.

 

Die Wahlversammlung ist mit Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit durch eine amtliche Bekanntmachung bekannt zu machen (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Behindertenbeirates). Nach der Veröffentlichung beginnt eine Frist von 4 Wochen zur Nennung der Delegierten durch die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Danach werden für die Dauer von weiteren 4 Wochen die Namenslisten der benannten Delegierten bis zur Wahlversammlung öffentlich ausgelegt.

 

Die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, die Delegiertenauswahl vorzubereiten. Deshalb sollen die o.g. amtlichen Fristen nicht direkt an diesen Beschluss beginnen.

 

Der folgende Zeitplan führt zum Beschlussvorschlag, die Wahlversammlung am 05.03.2025 durchzuführen:

 

26.11.2024

Vorberatung im Hauptausschuss

28.11.2024

Beschluss durch die Bürgerschaft für den Termin zur Durchführung der Wahlversammlung

Dezember

Information an alle Interessierten über die anstehende Wahlversammlung und das Wahlverfahren

09.01.2025

Amtliche Bekanntmachung

10.01.2025 05.02.2025

Benennung der Delegierten

06.02.2025 04.03.2025

Öffentliche Auslage der Listen mit den gemeldeten Delegierten

05.03.2025

Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates

 


 

 

 

 

Frau Senatorin Pia Steinrücke, Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales, wird zur Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung berufen.

 

Stellvertretender Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff, Bereichsleiter 1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen.

 

Als Schriftführer werden berufen:

Herr Lutz-Stephan Dabelstein und als Vertretung Herr Alexander Nickerl (1.102 Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen).
 


Anlagen

./.