Vorlage - VO/2024/13655
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Beschlussvorschlag
- Die Wahlversammlung zur Wahl des Behindertenbeirates gemäß § 47 d GO wird am 05.03.2025 durchgeführt.
- Frau Senatorin Pia Steinrücke wird zur Wahlleiterin berufen; stellv. Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff; Schriftführer werden Herr Lutz-Stephan Dabelstein und Alexander Nickerl
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja | ||||||||||
| X | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Der Termin für die Wahlversammlung für die Wahl eines Behindertenbeirates muss durch die Bürgerschaft gem. § 3 Abs. 2 der Satzung des Behindertenbeirates beschlossen werden.
Aus der bereits genannten Satzung ergeben sich Fristen, die vor der Durchführung der Wahlversammlung zu berücksichtigen sind.
Die Wahlversammlung ist mit Termin, Uhrzeit und Örtlichkeit durch eine amtliche Bekanntmachung bekannt zu machen (§ 3 Abs. 3 der Satzung des Behindertenbeirates). Nach der Veröffentlichung beginnt eine Frist von 4 Wochen zur Nennung der Delegierten durch die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Danach werden für die Dauer von weiteren 4 Wochen die Namenslisten der benannten Delegierten bis zur Wahlversammlung öffentlich ausgelegt.
Die in der Hansestadt Lübeck vertretenen Selbsthilfegruppen, Verbände und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit erhalten, die Delegiertenauswahl vorzubereiten. Deshalb sollen die o.g. amtlichen Fristen nicht direkt an diesen Beschluss beginnen.
Der folgende Zeitplan führt zum Beschlussvorschlag, die Wahlversammlung am 05.03.2025 durchzuführen:
26.11.2024 | Vorberatung im Hauptausschuss |
28.11.2024 | Beschluss durch die Bürgerschaft für den Termin zur Durchführung der Wahlversammlung |
Dezember | Information an alle Interessierten über die anstehende Wahlversammlung und das Wahlverfahren |
09.01.2025 | Amtliche Bekanntmachung |
10.01.2025 – 05.02.2025 | Benennung der Delegierten |
06.02.2025 – 04.03.2025 | Öffentliche Auslage der Listen mit den gemeldeten Delegierten |
05.03.2025 | Wahlversammlung zur Wahl eines Behindertenbeirates |
Frau Senatorin Pia Steinrücke, Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, wird zur Wahlleiterin für die Wahl des Beirates für Menschen mit Behinderung berufen.
Stellvertretender Wahlleiter wird Herr Olaf Diekhoff, Bereichsleiter 1.102 – Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen.
Als Schriftführer werden berufen:
Herr Lutz-Stephan Dabelstein und als Vertretung Herr Alexander Nickerl (1.102 – Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen).
Anlagen
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