Vorlage - VO/2024/13607  

Betreff: Empfehlung zum Zurückziehen des Beschlusses VO/2023/12266-01
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Feßel, Charleen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
14.10.2024 
13. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
11.11.2024 
14. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
09.12.2024    15. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

 

Der Ausschuss r Kultur und Denkmalpflege empfiehlt der Bürgerschaft die Ziffer 5 des Beschlusses vom 29.06.2023 (VO/2023/12266-01) zurückzuziehen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind von dieser Entscheidung nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Durch den Bericht VO/2023/12212-01 wird deutlich, dass die Erfolgsaussichten auf Anerkennung der Tradition der Alten und Krankenpflege im Gebäude Heiligen-Geist-Hospital Lübeck als immaterielles Kulturerbe der UNESCO sehr gering sind. Darüber hinaus sind sehr aufwändige und zeitintensive Vorarbeiten notwendig. Weiterhin ist eine solche Anerkennung der über 700jährigen Tradition im Gebäude des Heiligen-Geist-Hospitals für den Weiterbetrieb der städtischen Senior:inneneinrichtung am Standort rechtlich vollständig unerheblich. Der Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege empfiehlt daher der Bürgerschaft, Zf. 5 des Beschlusses vom 29.06.2023 (VO/2023/12266-01) aufzuheben: „Der Bürgermeister wird beauftragt (…), für die über 700jährige Tradition der Alten- und Krankenpflege im Heiligen-Geist-Hospital Lübeck unverzüglich die Aufnahme als immaterielles UNESCO Weltkulturerbe zu beantragen.“

 

Dies erfolgt auch und gerade vor dem Hintergrund der zunehmend angespannteren Haushaltslage, denn eine solche Antragstellung könnte angesichts der Konsolidierungserfordernisse nur zulasten anderer von der Bürgerschaft bereits priorisierter/noch zu bewertender Vorhaben realisiert werden.


 


Anlagen

Keine