Vorlage - VO/2024/13608
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Beschlussvorschlag
Die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| Kommunalabgabengesetz | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Die Hansestadt Lübeck erhebt für die Durchführung der Wochenmärkte Gebühren nach der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2022 zuletzt geändert mit der 2.Änderung der Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck vom 30.11.2023.
Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 25.02.2022 (VO 2020/09427-02-01) wurde eine jährliche Neukalkulation der Wochenmarktgebühren gefordert. Über die kalkulierten Gebühren und den umzusetzenden Kostendeckungsgrad soll jedes Jahr neu entschieden werden.
Die grundlegenden Informationen zur Kalkulation der Gebühren für das Jahr 2025 findet sich in einer Gegenüberstellung zur Kalkulation der aktuellen Gebühren in der Anlage 4 dieser Vorlage wieder.
Weiterhin wurde gefordert, dass über den Fortschritt der Digitalisierung berichtet wird (siehe hierzu Anlage 5).
Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Erhebung dieser Gebühren und ihrer Kalkulation ist das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG). Nach dem KAG sind Gebühren regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und neu zu kalkulieren. Die Gebührensätze in dieser Satzung sind für das Jahr 2025 überprüft und kostendeckend kalkuliert worden.
Die Hansestadt Lübeck wird durch das KAG i.V.m. der Gemeindeordnung verpflichtet kostendeckende Gebühren zu kalkulieren. Der bewusste Verzicht auf Gebühreneinnahmen ist aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken und geht somit zu Lasten aller Bürger:innen. Darüber hinaus führt der Verzicht auf Gebühreneinnahmen zu weiteren wirtschaftlichen Risiken für die Hansestadt Lübeck.
Aufgrund der Herausforderungen auf dem Lübecker Wochenmarkt und der schwierigen Akquise von neuen Händler:innen werden Marketingmaßnahmen ergänzt und intensiviert werden. Es geht vor allem darum ein Standortmarketing aufzubauen und einen Wiedererkennungswert zu schaffen.
Anlagen
Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 – Satzungsänderungen
Anlage 3 – Synopse
Anlage 4 – Gebührenkalkulation 2025
Anlage 5 – Optimierungen im Wochenmarktwesen
Anlage 6 – Entwicklung Wochenmarkt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen (188 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2 Satzungsänderungen (88 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3 Synopse (50 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 4 Gebührenkalkulation 2025 (264 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 5 Optimierungen im Wochenmarktwesen (84 KB) | ||
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6 | öffentlich | Anlage 6 Entwicklung Wochenmarkt (448 KB) |
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