Vorlage - VO/2024/13557  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Pohl
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LG 3930
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2024 
11. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"      
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2024 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen
Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages
Anlage 3_Berechnungsbogen
Anlage 4 - Lageplan
Anlage 5 - Lageplan mit Luftbild
Anlage 6_Öffentlichkeit

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht belastete Grundstück in Lübeck, Am Pohl 28 ist vorzeitig um 99 Jahre mit der Erbbauberechtigten, Herrn Dorothea Ostermeyer zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 289.200,00 EUR (= 5.784,00 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten, einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

Die Erbbauberechtigte hat erklärt, dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht (siehe Anlage 6).

 

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 22.05.2024 wurde die Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechtes informiert.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2024 teilte die Erbbauberechtigte mit, dass sie das Erbbaurecht um 99 Jahre unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern möchte.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen.

 

 


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Öffentlichkeit


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (105 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (39 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Berechnungsbogen (32 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Anlage 4 - Lageplan (346 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 5 - Lageplan mit Luftbild (2853 KB)    
Anlage 4 6 öffentlich Anlage 6_Öffentlichkeit (26 KB)