Auszug - Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bürgerschaft hat am 27.06.24 den u. a. Antrag an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:
Antrag:
- Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern.
- Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.11.24 mit dem Überweisungsauftrag wie folgt befasst:
Der Hauptausschuss gibt den Antrag in geänderter Fassung (siehe unten) ohne Votum an die Bürgerschaft zurück.
Geänderter Antrag:
- Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung Information vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern. Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und dem Hauptausschuss vorgelegt.
- Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme | x | |
Vertagung |
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Ohne Votum |
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An dieser Stelle erklärt BM Lötsch, dass die Bürgerschaftsmitglieder Frau Steffen und Frau Fimm heute ihre letzte Sitzung haben würden. Er bedankt sich bei Frau Steffen und Frau Fimm für ihr Engagement und überreicht Frau Steffen einen Blumenstrauß im Namen der CDU-Fraktion (BM Fimm ist in dieser Sitzung nicht anwesend).
Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung erklärt der Vorsitzende, dass zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs. 6 GeschO der Bürgerschaft benannten Personen Herr Groth am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen werde und fragt, die Bürgerschaft, ob diese damit einverstanden sei.
Die Bürgerschaft ist einverstanden.
Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass vor Eintritt in die Tagesordnung die Behandlung der Tagesordnungspunkte TOP 15.1 bis 15.5 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und weiter, dass zur Teilnahme an der nichtöffentlichen Sitzung nur der in § 9 Absatz 7 Geschäftsordnung genannte Personenkreis berechtigt sei.
Er bittet alle nichtberechtigten Personen die Tribünen bzw. den Saal zu verlassen und schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 22:14 Uhr.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
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Beschluss: | 28.11.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | zur Kenntnis genommen / ohne Votum | ||||
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Koordinierung: | 2.000 - Fachbereichsleitung | Bearbeitung: | 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften | |||
Status: | 12.02.2025 | ||||||
Auftrag: |