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Auszug - Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)   

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 10.13.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2024/13394-01-01 Dringlichkeitsempfehlung des Hauptausschusses zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (VO 13394-01)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauBezüglich:
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Landschof, Tim
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Beschluss:

Die Bürgerschaft hat am 27.06.24 den u. a. Antrag an den Hauptausschuss mit anschließend erneuter Beratung in der Bürgerschaft überwiesen:

 

Antrag:

  1.       Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern.
     
  2.       Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.11.24 mit dem Überweisungsauftrag wie folgt befasst:

 

Der Hauptausschuss gibt den Antrag in geänderter Fassung (siehe unten) ohne Votum an die Bürgerschaft zurück.

 

 

Geänderter Antrag:

  1. Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung Information vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern. Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und dem Hauptausschuss vorgelegt.
     
  2.       Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

An dieser Stelle erklärt BM Lötsch, dass die Bürgerschaftsmitglieder Frau Steffen und Frau Fimm heute ihre letzte Sitzung haben würden. Er bedankt sich bei Frau Steffen und Frau Fimm für ihr Engagement und überreicht Frau Steffen einen Blumenstrauß im Namen der CDU-Fraktion (BM Fimm ist in dieser Sitzung nicht anwesend).

 

 

 

Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung erklärt der Vorsitzende, dass zusätzlich zu den gemäß § 9 Abs. 6 GeschO der Bürgerschaft benannten Personen Herr Groth am nichtöffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen werde und fragt, die Bürgerschaft, ob diese damit einverstanden sei.

 

Die Bürgerschaft ist einverstanden.

 

Der Vorsitzende teilt weiterhin mit, dass vor Eintritt in die Tagesordnung die Behandlung der Tagesordnungspunkte TOP 15.1 bis 15.5 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und weiter, dass zur Teilnahme an der nichtöffentlichen Sitzung nur der in § 9 Absatz 7 Geschäftsordnung genannte Personenkreis berechtigt sei.

Er bittet alle nichtberechtigten Personen die Tribünen bzw. den Saal zu verlassen und schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 22:14 Uhr.

 

Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.

 


 


  Beschluss: 28.11.2024 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Termingerecht am 12.02.2025 realisiert Koordinierung:
2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeitung:
2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Status: 12.02.2025  
Auftrag: