Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Dringlichkeitsempfehlung zu TOP 10.13.1 hat vor Eintritt in die Tagesordnung die Dringlichkeit erhalten, somit kann auch der Antrag zu TOP 10.13 in dieser Sitzung beraten werden. Dieser Antrag wurde im Juni d. J. durch die Bürgerschaft in den Hauptausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Hierzu sprechen BM Schulte-Ostermann, Senatorin Hagen, BM Simon, BM Dr. Brock beantragt die Abstimmung in der geänderten Fassung/Empfehlung des Hauptausschusses unter Top 10.13.1, BM Petereit, Senatorin Hagen und Senatorin Steinrücke.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag in der geänderten Fassung der Empfehlung des Hauptausschusses zu TOP 10.13.1 abstimmen.
Beschluss in geänderter Fassung (rot):
- Die Bedingungen, Richtlinien und (Bewertungs-)Kriterien bei Ausschreibungen und Interessenbekundungen für Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von städtischen Grundstücken und Gebäuden und Bestellung von Erbbaurechten (außer Grundstücken mit und für Einfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser) werden vor Prozessbeginn der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und Hauptausschuss - zur Entscheidung Information vorgelegt, sofern die Wertgrenzen für die korrespondierenden Transaktionen eine Beteiligung der Bürgerschaft oder des Hauptausschusses erfordern. Verpachtungen und Vermietungen derartiger Grundstücke werden dem Ausschuss für Wirtschaft und für den Kurbetrieb Travemünde (KBT) und dem Hauptausschuss vorgelegt.
Die Rahmenbedingungen für städtebauliche Verträge, die im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Investoren abgeschlossen werden sollen, sind vor dem Satzungsbeschluss der Bürgerschaft - mit Vorberatungen im Bauausschuss und Hauptausschuss - zur Entscheidung vorzulegen, sofern es sich um ein Vorhaben mit besonderer städtebaulicher Bedeutung und nicht um Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Im Rahmen seiner Beschlussfassung hat der Bauausschuss die von der Bürgerschaft definierten übergeordneten Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung zu beachten.
Abstimmungsergebnis
| einstimmige Annahme |
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einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen | 38 | |
Nein-Stimmen | 3 | |
Enthaltungen | 4 | |
Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Beschluss: | 28.11.2024 | Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | geändert beschlossen | ||||
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Koordinierung: | 2.000 - Fachbereichsleitung | Bearbeitung: | 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften | |||
Status: | 19.02.2025 | ||||||
Auftrag: |