Tagesordnung - 13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018  

Bezeichnung: 13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:12 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 29.01.2015
SI/2015/555  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
Interfraktionell - Bündnis90/DIE GRÜNEN, BM Bruno Böhm, BfL, CDU, FDP, DIE LINKE, PARTEI-PIRATEN, SPD - Austauschantrag zu TOP 5.1 / VO/2015/02258 - Hansestadt Lübeck wird Unterzeichnerin der "Charta der Vielfalt"
VO/2015/02449  
Ö 5.2  
SPD - Einführung einer 3%-Klausel bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 29.01.2015 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2015/02265  
Ö 5.3  
CDU - Vermarktung des Grundstücks Dankwartsgrube 14 (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 29.01.2015 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2015/02275  
Ö 5.4  
BM Bruno Böhm - Parkausweis für Gastronomen in der Innenstadt (Diese Vorlage hat in der Sitzung vom 29.01.2015 keine Dringlichkeit erhalten. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2015/02313  
Ö 5.5  
Interfraktionell CDU und SPD - Badestelle Kleiner See
VO/2015/02357  
Ö 5.6  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Verlinkung der Homepage der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM)
VO/2015/02359  
Ö 5.7  
Interfraktionell BfL, CDU, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Anzahl der ordentlichen Mitglieder im Hauptausschuss
VO/2015/02360  
Ö 5.7.1  
Bündnis90/DIE GRÜNEN - Antrag zu VO/2015/02360 - Anzahl der ordentlichen Mitglieder im Hauptausschuss
VO/2015/02430  
Ö 5.8  
Interfraktionell FDP und CDU - Austauschantrag zu VO/2015/02370 Verkauf von städtischen Grundstücken öffentlich machen
VO/2015/02445  
Ö 5.9  
CDU - Gewerbegebiete zügig ausweisen
VO/2015/02373  
Ö 5.10  
Interfraktionell Bündnis90/DIEGRÜNEN, BfL, FDP, DIE LINKE und Die PARTEI-PIRATEN - Änderung der Hauptsatzung: Neubesetzung der Aufsichtsräte
VO/2015/02379  
Ö 5.11  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - 875 Jahre Hansestadt Lübeck
VO/2015/02382  
Ö 5.12  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - 900 Jahre Hansestadt Lübeck
VO/2015/02383  
Ö 5.13  
SPD - Gesamtverkehrskonzept für Travemünde
VO/2015/02384  
Ö 5.14  
Interfraktionell DIE LINKE und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschblatt zu VO/2015/02376 - Quote für sozialen Wohnungsbau einführen
VO/2015/02439  
Ö 5.15  
DIE LINKE - Austauschantrag zu Vorlage - VO/2015/02377 Keine G7-Außenministerkonferenz in Lübeck
VO/2015/02406  
Ö 5.15.1  
BM Bruno Böhm - Antrag zu VO/2015/02377 - DIE LINKE - Keine G/-Außenministerkonferenz in Lübeck
VO/2015/02434  
Ö 5.16  
DIE LINKE - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
VO/2015/02378  
Ö 5.16.1  
Bündnis90/DIE GRÜNEN - Antrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung wird ausgesetzt, Härtefallregelung für die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung
VO/2015/02431  
Ö 5.16.2  
Die PARTEI PIRATEN - Ergänzungsantrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
VO/2015/02438  
Ö 5.16.3  
FDP - Antrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
VO/2015/02455  
Ö 5.17  
Interfraktionell SPD und BM Bruno Böhm - Leitungs- und Straßenbau in Lübeck effektiver und effizienter gestalten
VO/2015/02381  
    VORLAGE
    Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:

 

Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 3-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.

 

Die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ist über den städtischen Haushalt und die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften fortlaufend für einen 3-Jahres-Zeitraum sicherzustellen. Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben darauf ebenso zu achten wie Bau- und Hauptausschuss. Straßenbauprojekte, deren Finanzierung nicht im Rahmen einer 3-Jahres-Planung gesichert werden kann, sind dem Bauausschuss in einer gesonderten Liste bekannt  zu geben.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen ist zu gewährleisten, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten auf ihrer vollständigen Breite mindestens wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befanden. Sollen Straßen nach einvernehmlicher Absprache zwischen Hansestadt Lübeck und baudurchführender Gesellschaft in einen qualitativ besseren Zustand versetzt werden, sind hierfür Regelungen für einen Vorteilsausgleich festzulegen. Die Kosten für die Wiederherstellung sind bei alleiniger Baumaßnahme von den städtischen Gesellschaften allein zu tragen, bei gemeinsamen Maßnahmen jeweils in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauverwaltung aufzuteilen.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den historischen Vorstädten ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (Natursteinpflaster entsprechend der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen). Ausnahmen hiervon sind möglich in Straßen von hervorgehobener  verkehrlicher Bedeutung (z.B. Durchgangsstraßen).

 

Die rein städtischen Anteile sind künftig aus der „Konzessionsabgabe“ der Wegebenutzungsverträge für  „Elektrizität, Gas“ und „Wasser, Wärme“ bereitzustellen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft noch im Jahr 2015 hierzu zu berichten, und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

   
    26.02.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 5.17 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:

 

Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 3-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.

 

Die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ist über den städtischen Haushalt und die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften fortlaufend für einen 3-Jahres-Zeitraum sicherzustellen. Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben darauf ebenso zu achten wie Bau- und Hauptausschuss. Straßenbauprojekte, deren Finanzierung nicht im Rahmen einer 3-Jahres-Planung gesichert werden kann, sind dem Bauausschuss in einer gesonderten Liste bekannt  zu geben.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen ist zu gewährleisten, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten auf ihrer vollständigen Breite mindestens wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befanden. Sollen Straßen nach einvernehmlicher Absprache zwischen Hansestadt Lübeck und baudurchführender Gesellschaft in einen qualitativ besseren Zustand versetzt werden, sind hierfür Regelungen für einen Vorteilsausgleich festzulegen. Die Kosten für die Wiederherstellung sind bei alleiniger Baumaßnahme von den städtischen Gesellschaften allein zu tragen, bei gemeinsamen Maßnahmen jeweils in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauverwaltung aufzuteilen.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den historischen Vorstädten ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (Natursteinpflaster entsprechend der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen). Ausnahmen hiervon sind möglich in Straßen von hervorgehobener  verkehrlicher Bedeutung (z.B. Durchgangsstraßen).

 

Die rein städtischen Anteile sind künftig aus der „Konzessionsabgabe“ der Wegebenutzungsverträge für  „Elektrizität, Gas“ und „Wasser, Wärme“ bereitzustellen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft noch im Jahr 2015 hierzu zu berichten, und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis über den

Abstimmungsergebnis über den

Überweisungsantrag mit der Maßgabe

der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:

Einstimmige Annahme

   
    21.05.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 5.15 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:

 

Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 3-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.

 

Die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ist über den städtischen Haushalt und die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften fortlaufend für einen 3-Jahres-Zeitraum sicherzustellen. Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben darauf ebenso zu achten wie Bau- und Hauptausschuss. Straßenbauprojekte, deren Finanzierung nicht im Rahmen einer 3-Jahres-Planung gesichert werden kann, sind dem Bauausschuss in einer gesonderten Liste bekannt  zu geben.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen ist zu gewährleisten, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten auf ihrer vollständigen Breite mindestens wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befanden. Sollen Straßen nach einvernehmlicher Absprache zwischen Hansestadt Lübeck und baudurchführender Gesellschaft in einen qualitativ besseren Zustand versetzt werden, sind hierfür Regelungen für einen Vorteilsausgleich festzulegen. Die Kosten für die Wiederherstellung sind bei alleiniger Baumaßnahme von den städtischen Gesellschaften allein zu tragen, bei gemeinsamen Maßnahmen jeweils in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauverwaltung aufzuteilen.

 

Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den historischen Vorstädten ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (Natursteinpflaster entsprechend der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen). Ausnahmen hiervon sind möglich in Straßen von hervorgehobener  verkehrlicher Bedeutung (z.B. Durchgangsstraßen).

 

Die rein städtischen Anteile sind künftig aus der „Konzessionsabgabe“ der Wegebenutzungsverträge für  „Elektrizität, Gas“ und „Wasser, Wärme“ bereitzustellen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft noch im Jahr 2015 hierzu zu berichten, und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme in der Fassung der Empfehlung des Bauausschusses.

Ö 5.18  
Interfraktionell DIE LINKE und DIE PARTEI-PIRATEN - Austauschblatt zu VO/2015/02380 BESCHLUSS der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zu den Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ? EU/USA CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement ? EU/KANADA TISA (Trades in Services Agreement) - plurilaterales Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen
VO/2015/02441  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 7  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
BM Thomas Rathcke - Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben - Anfrage gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 27.11.2014 (Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 27.11.2014 vor.)
VO/2014/02102  
Ö 7.1.1  
Anfrage von BM Thomas Rathcke zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben
VO/2014/02219  
Ö 7.2  
BM Carl Howe - Priwall Waterfront - Anfrage ge,. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.02.2015
VO/2015/02399  
Ö 7.3  
BM Bruno Böhm - Ausnahmegenehmigungen - Anfrage gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.02.2015
VO/2015/02432  
Ö 8  
Berichte    
Ö 8.1  
Ausmusterung der Fregatte Lübeck
VO/2014/02211  
Ö 8.2  
Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee
VO/2015/02237  
Ö 8.3  
Bauliche Unterhaltung von Kunst im öffentlichen Raum
Enthält Anlagen
VO/2015/02283  
Ö 8.4  
Bildungsbericht: hier: Materialband Schulstatistik der berufsbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2014/2015
Enthält Anlagen
VO/2015/02281  
Ö 8.5  
Ermittlungen und Vollstreckungen durch die Stadtverwaltung
Enthält Anlagen
VO/2015/02304  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
Wahl des Ersten stellvertretenden Bürgermeisters - Austauschvorlage zu VO/2015/02372
VO/2015/02395  
Ö 9.1.1  
Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Ergänzungsantrag zu VO/2015/02395 (Austauschvorlage zu VO/2015/02372) - Wahl des ersten stellvertretenden Bürgermeisters, Änderung Einstufung des Amtes im Stellenplan
VO/2015/02450  
Ö 9.2  
Vereidigung des Ersten stellvertretenden Bürgermeisters    
Ö 9.3  
Bündnis90/DIE GRÜNEN - Wahl in den Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
VO/2015/02358  
Ö 9.4  
CDU - Wahl in den Bauausschuss
VO/2015/02369  
Ö 9.5  
DIE LINKE - Wahl in den Hauptausschuss
VO/2015/02385  
Ö 9.5.1  
FDP - Antrag zu 9.5, VO/2015/02385 - Wahl in den Hauptausschuss
VO/2015/02457  
Ö 9.5.2  
BfL - Antrag zu TOP 9.5 - VO/2015/02385 - Wahl in den Hauptusschuss
VO/2015/02458  
Ö 9.5.3  
Die PARTEI-PIRATEN - Antrag zu TOP 9.5, VO/2015/02385 - Wahl in den Hauptausschuss
VO/2015/02459  
Ö 9.6  
Die PARTEI-PIRATEN - Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport
VO/2015/02345  
Ö 9.6.1  
Die PARTEI-PIRATEN - Wahl in den Ausschuss für Schule und Sport
VO/2015/02422  
Ö 10  
Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Nothilfefonds - Förderung durch die Possehl-Stiftung
VO/2015/02230  
Ö 10.2  
Berufung von beratenden Ausschussmitgliedern in den Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Kreiselternvertretung/Stadtelternvertretung
VO/2014/02220  
Ö 10.3  
Berufung/Wechsel der persönlichen VertreterInnen stimmberechtigter Ausschussmitglieder in den Jugendhilfeausschuss auf Wunsch des Lübecker Jugendrings e. V.
VO/2014/02221  
Ö 10.4  
Berufung eines stimmberechtigten Mitglieds auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in den Jugendhilfeausschuss
VO/2015/02245  
Ö 10.5  
Neufassung der Friedhofssatzung und Änderung der Friedhofsgebührensatzung (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02226  
Ö 10.6  
Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2014/02225  
Ö 10.6.1  
BM Bruno Böhm - Zu VO/2014/02225 - Friedhofsentwicklungsplanung Friedhof 2100/2 (5660)
VO/2015/02443  
Ö 10.7  
Entsorgungsbetriebe Lübeck Wirtschaftsplan 2015
Enthält Anlagen
VO/2014/02032  
Ö 10.8  
12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2015/02309  
Ö 10.8.1  
DIE LINKE - Antrag zu VO/2015/02309 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
VO/2015/02442  
Ö 10.9  
Änderung der "Entgeltordnung für die Benutzung der von der Hansestadt Lübeck betriebenen Häfen" (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2015/02284  
Ö 10.10  
Erhebung einer Tourismusabgabe
Enthält Anlagen
VO/2015/02322  
Ö 10.11  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 27.52.02 ? Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 27.52.01 - Fachmarkt- und Einkaufszentrum Dänischburger Landstraße (IKEA) ? und zugleich Heilung des Bebauungsplanes 27.52.01 (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2015/02311  
Ö 10.12  
Neubau Feuerwehrhaus Freiw. Feuerwehr Kücknitz ? Aufhebung eines haushaltsrechtlichen Sperrvermerkes
VO/2015/02289  
Ö 10.13  
Einlage ins Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft »Trave« mit beschränkter Haftung
Enthält Anlagen
VO/2014/02227  
Ö 10.13.1  
Bündnis90/DIE GRÜNEN - Antrag zu VO/2014/02227 Einlage ins Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft "Trave" mit beschränkter Haftung, Deckelung der Ausschüttung
VO/2015/02448  
Ö 10.14  
Lübecker Schwimmbäder - Wirtschaftsplan 2015 ergänzt um Fassade Sportbad St. Lorenz (Die angekündigte Vorlage wird hiermit nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2015/02407  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 29.01.2015      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 14.1     Wallstraße 3-5 für die Atelier- und Galerie-Initiative Defacto Art e.V. (Austauschvorlage zu VO /2014/02208)      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Verkauf eines Grundstücks in Lübeck-Travemünde, Parkallee 1      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse