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Auszug - Interfraktionell FDP und CDU - Austauschantrag zu VO/2015/02370 Verkauf von städtischen Grundstücken öffentlich machen  

13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 5.8
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
VO/2015/02445 Änderungsantrag zu VO/2015/02370
Verkauf von städtischen Grundstücken öffentlich machen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Völker, Astrid   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Rathcke

Es spricht BM Rathcke. BM Lindenau beantragt Überweisung in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung.BM Mentz gibt folgende Ergänzung zu Protokoll:

 

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass ab sofort alle Verkaufsabsichten von städtischen Grundstücken (auch von solchen, die im Eigentum von städtischen Gesellschaften stehen) öffentlich auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck bekannt gemacht werden. Kaufinteressenten soll die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen Kaufangebote zu unterbreiten. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Erbpachtgrundstücke, die an die bisherigen, privaten Erbpachtnehmer veräußert werden.

Die CDU-Fraktion übernimmt den Ergänzungsantrag. Es sprechen Bürgermeister Saxe, BM Zander, BM Fürter, erneut Bürgermeister Saxe und BM Dedow.

BM Lindenau zieht den Überweisungsantrag zurück.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass ab sofort alle Verkaufsabsichten von städtischen Grundstücken (auch von solchen, die im Eigentum von städtischen Gesellschaften stehen) öffentlich auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck bekannt gemacht werden. Kaufinteressenten soll die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer angemessenen Frist Kaufangebote zu unterbreiten. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Erbpachtgrundstücke, die an die bisherigen, privaten Erbpachtnehmer veräußert werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung:

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              32

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              17