Vorlage - VO/2015/02445
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird aufgefordert, verbindlich sicherzustellen, dass ab sofort alle Verkaufsabsichten von städtischen Grundstücken (auch von solchen, die im Eigentum von städtischen Gesellschaften stehen) öffentlich auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck bekannt gemacht werden. Kaufinteressenten soll die Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer angemessenen Frist Kaufangebote zu unterbreiten. Ausgenommen von diesem Verfahren sind Erbpachtgrundstücke, die an die bisherigen, privaten Erbpachtnehmer veräußert werden.
Begründung
Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass jeder Kaufinteressierte über anstehende Verkäufe informiert und in die Lage versetzt wird, ein Angebot zum Ankauf zu unterbreiten. Durch die öffentliche Ausschreibung künftiger Verkäufe wird Transparenz und Chancengleichheit geschaffen.
Anlagen
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