Vorlage - VO/2015/02439
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,
1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen,
30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau
festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50%
Sozialer Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.
2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für
Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.
3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche
Regelungen haben.
Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Anlagen