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Auszug - Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)  

13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
VO/2014/02225 Friedhofsentwicklungsplanung "Friedhof 2100/2" (5.660)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es spricht BM Böhm

Es spricht BM Böhm.

Beschluss:

Beschluss:

1.  Auf dem Vorwerker Friedhof werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs.1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

5/3, 8/1, 13/3, 26, 27/1-4, 28/2/G-J, 28/3, 29/1-4, 30, 31/1, 31/3, 32, 33/1-3, 34, 36, 37/1-2, 37/4, 38, 39/1, 39/2/A-F, 39/5, 40

 

2. Auf dem Friedhof Waldhusen werden folgende Blöcke bzw. Grabfelder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein i. V. m. § 3 der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 07.07.2011 mit Ablauf des 31.12.2030 geschlossen:

 

11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, schon jetzt ein Nachnutzungskonzept für die zu schließenden Friedhofsteile zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung um VO 2015/02443:

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung um VO 2015/02443:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              48

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.