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Vorlage - VO/2015/02237  

Betreff: Erhalt des Segelflugs in Lübeck-Blankensee
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnisnahme
09.02.2015 
12. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
10.02.2015 
24. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.02.2015 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschluss der Bürgerschaft vom 27

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 27.11.2014   VO Nr. 02136 zu Punkt 5.7 der Tagesordnung

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 27

Begründung

Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 27.11.2014 den folgenden Antrag angenommen:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass auf Grundlage des Pachtvertrags, der vom Investor übernommen wurde, der Segelflug auch weiterhin auf den jetzigen Flächen und im bestehenden Umfang stattfinden kann.“

 

Der Beschluss bezieht sich auf die im dreiseitigen Vertrag zwischen der PuRen Germany GmbH (PuRen), Herrn Prof. Pannen für die Yasmina und der Hansestadt Lübeck aufgeführte folgende Klausel: "die Interessen der am Flughafen vertretenen Luftsportvereine sollen angemessen gewahrt bleiben".

 

Hintergrund ist die Nichtverlängerung der Nutzungsvereinbarung zwischen der PuRen als Betreiberin des Flughafens und dem Aero Club von Lübeck e.V. (Aeroclub). Die Nutzungsvereinbarung läuft zum 31.12.2014 aus.

 

Der Bürgermeister hat bereits im Vorwege im Rahmen eines bereits vereinbarten Gesprächs mit PuRen am 17.11. 2014 die Situation des Aeroclubs mit der Geschäftsführung angesprochen und nachgefragt, ob der Segelflug am Flughafen Lübeck erhalten bleiben könne, zumindest so lange, bis ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegt und mit dessen Umsetzung begonnen wird. Sollte das nicht möglich sein, ob der Aeroclub zumindest das Flughafengelände über den 31.12.2014 hinaus nutzen könnte, bis ein Ersatzstandort gefunden ist.

 

PuRen hat in diesem Gespräch deutlich gemacht, dass es bereits heute betriebsbedingte Gründe für die Nichtverlängerung der Nutzungsvereinbarung gäbe. Dadurch wird zukünftig Segelflug auf dem Flughafen Lübeck nicht mehr stattfinden können. PuRen sei aber bereit, dem Aeroclub ausreichend Zeit bis zum 31.3.2015 zu geben, damit entsprechende Prüfungen und Abnahmen des Fluggeräts noch vorgenommen werden können.

 

Die Hansestadt Lübeck hat keine rechtliche Handhabe, den Verbleib des Aeroclubs am Flughafen durchzusetzen. Die o a. Klausel hat lediglich Appellcharakter. Der Betrieb des Flughafens einschließlich des Betreiber- und Investitionsrisikos liegt alleine im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der PuRen. Die Hansestadt Lübeck ist nur noch Verpächterin des Flughafengeländes. Das war seinerzeit durch die Privatisierung auch politisch so gewollt.

 

Parallel ist die Hansestadt Lübeck allerdings bemüht, für den Segelflug im Lübecker Raum Ausweichmöglichkeiten aufzuzeigen. Sowohl die KWL als auch der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften prüfen gegenwärtig, ob es im Raum Lübeck für den Segelflug geeignete Flächen gibt. Diese Bemühungen waren bislang noch nicht von Erfolg gekrönt.

Eine ins Auge gefasste Ansiedlung der Segelflieger in der Wüstenei wurde von der Unteren Naturschutzbehörde hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit überprüft. Es bestehen erhebliche Bedenken wegen des  FFH-Status des Gebietes.

Auch eine Nachfrage bei der benachbarten Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Kreis Herzogtum Lauenburg blieb bislang ohne Erfolg.

 

 

 

 

 


Anlagen