Vorlage - VO/2014/02219
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Beschlussvorschlag
Anfrage von BM Thomas Rathcke in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2014 mit folgender Fragestellung: Gibt es kommunale Pflichtaufgaben, die die Hansestadt Lübeck zurzeit nicht erfüllt? Wenn ja, welche sind das?
Begründung
Die Hansestadt Lübeck erfüllt die ihr obliegenden Pflichtaufgaben.
Kommunalrechtlich sind dabei Weisungsaufgaben zu unterscheiden von pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Bei den letztgenannten Aufgaben besteht ein Spielraum in der Erfüllung der Aufgaben, der durchaus wahrgenommen und im Einzelfall ausgestaltet wird.
Anlagen
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