Auszug - DIE LINKE - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM V. Krause beantragt die Überweisung der TO-Punkte 5.16 – 5.16.3 in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Es sprechen BM Lüttke, BM Rathcke, BM Niewöhner, BM Mählenhof, BM Böhm, BM Quirder, erneut BM Lüttke, BM Howe, erneut BM Rathcke , BM Niewöhner und Senator Möller.
Beschluss:
Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck, beschlossen als Vorlage VO/2014/2155 in der Bürgerschaftssitzung am 27.11.2014, gültig ab dem 01.01.2015, wird ausgesetzt.
Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird so überarbeitet, dass die Gebührenbelastung gerechter auf die Lübecker Bürgerinnen und Bürger verteilt wird. Besonders die einseitige Belastung durch die neue Gebühr für den Winterdienst der in der Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger, muss überarbeitet werden.
Die EBL werden aufgefordert, bis Ende des Jahres 2015 eine neue überarbeitete Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vorzulegen.
In der Zeit in der die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck augesetzt wird gilt die alte Satzung vor dem 01.01.2015.
Abstimmungsergebnis über den
Überweisungsauftrag mit der Maßgabe
der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme