Vorlage - VO/2015/02289
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Beschlussvorschlag
Der bei dem Produktsachkonto 126001 017.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwehrhaus FFW Kücknitz / Hochbaumaßnahmen“ – im Haushaltsjahr 2014 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 560.000 € wird auf Grund der vorliegenden EW-Bau aufgehoben. Die Mittel werden gleichzeitig zur Bewirtschaftung freigegeben.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung 5.651 – Gebäudemanagement HL |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 2 |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (s. Begründung) |
Begründung
Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2012 wurde die investive Maßnahme „Neubau Feuerwehrhaus FFW Kücknitz“ zunächst mit Planungsmitteln in Höhe von 60.000 € in den Finanzplan 2012-2015 beim Produktsachkonto 126001 017.7851000 – „Gefahrenabwehr / Neubau Feuerwehrhaus FFW Kücknitz / Hochbaumaßnahmen“ – eingestellt.
Nachdem die Possehl-Stiftung im August 2013 für diese Maßnahme eine Spende in Höhe von 350.000 € zugesagt hatte, wurde das voraussichtliche Investitionsvolumen auf der Grundlage einer Kostenschätzung in Höhe von 660.000 € ermittelt. 60.000 € standen aus den o. a. Planungsmitteln zur Verfügung. Weitere 40.000 € sollen als Eigenleistung von der Freiwilligen Feuerwehr erbracht werden. Die verbleibenden 560.000 € wurden im Haushalt 2014 beim o. a. Konto geordnet.
Da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 noch keine Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) vorlag, wurde die Auszahlung mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen.
Vom Bereich Gebäudemanagement wurde die EW-Bau unter Beteiligung mehrerer Architektur- und Ingenieurbüros erstellt. Hierbei hat sich ergeben, dass die vorstehenden, auf einer Kostenschätzung basierenden Haushaltsmittel für den Neubau nicht auskömmlich sein werden. Die durch die EW-Bau ermittelten Gesamtkosten belaufen sich auf 740.000 €. Abzüglich der von der Feuerwehr zu erbringenden Eigenleistungen mit einem Wert von 40.000 € sind 700.000 € zu finanzieren. In Ergänzung der bereits in den Haushalten 2012 (60.000 €) und 2014 (560.000 €) bereit gestellten Mittel wurden die zu den zu finanzierenden Gesamtkosten von 700.000 € noch fehlenden 80.000 € im Haushalt 2015 geordnet.
Der wegen der bisher fehlenden EW-Bau in den Haushalt aufgenommene Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann aufgehoben werden, da die EW-Bau nunmehr vorliegt. Die Mittel werden gleichzeitig freigegeben, um die weiteren Schritte für die Ausführungsplanung, die Ausschreibungsvergaben und die Baudurchführung einzuleiten.
Anlagen
Keine