Auszug - FDP - Antrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM V. Krause beantragt die Überweisung der TO-Punkte 5.16 – 5.16.3 in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.
Beschluss:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der EBL eine Bürgerwerkstatt zum Thema Gebührenerhöhung einzurichten. Dieses sollte innerhalb der nächsten 4 Wochen erfolgen. Die Bürgerwerkstatt hat das Ziel, über die Aufstellung, Zusammensetzung und Definition aller Gebühren (z. B. Winterdienst, Abwasserbeseitigung, etc.) der EBL zu informieren. Ferner soll über Möglichkeiten von Ausnahmen (z. B. für landwirtschaftliche Nutzflächen o. ä.) und Stundung von Verfahren (Einspruch) aktiv informiert werden.
- Die Einteilung der Straßen bezüglich des Winterdienstes in die jeweiligen Klassen wird überprüft und wo möglich und sinnvoll angepasst.
- Des Weiteren werden für die Härtefälle bei den Winterdienstbescheiden innerhalb von 4 Wochen Lösungen für die Betroffenen gefunden. Dabei soll die EBL aktiv mitwirken. Beim jetzigen Einspruchsverfahren wird der Bereich Steuern (nicht die EBL!) durch das Einspruchsverfahren zusätzlich belastet. Somit muss es auch im Interesse der Verwaltung sein, hier kurzfristig eine generelle Lösung in der Angelegenheit zu erzielen.
- Zukünftig wird der Kalkulationszeitraum der Gebühren bei der EBL von drei Jahren auf eine jährliche Abrechnungsfrist geändert! Dieses führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung von Gebühren. Die entsprechenden Schritte dazu sind auszuführen.
Abstimmungsergebnis über den
Überweisungsantrag mit der Maßgabe
der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:
Einstimmige Annahme