Auszug - FDP - Antrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt  

13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 5.16.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen
Datum: Do, 26.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:12 Anlass: Sitzung
VO/2015/02455 Antrag zu VO/2015/02378 - Die Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird ausgesetzt
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Kanzler, Miriam
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM V

BM V. Krause beantragt die Überweisung der TO-Punkte 5.16 – 5.16.3 in den Werkausschuss Entsorgungsbetriebe mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

 

Beschluss:

Beschluss:

- Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit der EBL eine Bürgerwerkstatt         zum Thema Gebührenerhöhung einzurichten. Dieses sollte innerhalb der nächsten 4   Wochen erfolgen. Die Bürgerwerkstatt hat das Ziel, über die Aufstellung, Zusammensetzung und Definition aller Gebühren (z. B. Winterdienst, Abwasserbeseitigung, etc.) der EBL zu informieren. Ferner soll über Möglichkeiten von Ausnahmen (z. B. für landwirtschaftliche Nutzflächen o. ä.) und Stundung von Verfahren (Einspruch) aktiv informiert werden.

- Die Einteilung der Straßen bezüglich des Winterdienstes in die jeweiligen Klassen wird überprüft und wo möglich und sinnvoll angepasst.

- Des Weiteren werden für die Härtefälle bei den Winterdienstbescheiden innerhalb von 4 Wochen Lösungen für die Betroffenen gefunden. Dabei soll die EBL aktiv mitwirken. Beim jetzigen Einspruchsverfahren wird der Bereich Steuern (nicht die EBL!) durch das Einspruchsverfahren zusätzlich belastet. Somit muss es auch im Interesse der Verwaltung sein, hier kurzfristig eine generelle Lösung in der Angelegenheit zu erzielen.

- Zukünftig wird der Kalkulationszeitraum der Gebühren bei der EBL von drei Jahren     auf eine jährliche Abrechnungsfrist geändert! Dieses führt zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entwicklung von Gebühren. Die entsprechenden Schritte dazu sind auszuführen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis über den

Abstimmungsergebnis über den

Überweisungsantrag mit der Maßgabe

der erneuten Beratung in der Bürgerschaft:

Einstimmige Annahme