Vorlage - VO/2015/02230
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 20.000,-- Euro wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 2.500 Soziale Sicherung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein, durchlaufende Mittel, die keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
In der sozialpädagogischen Arbeit im Bereich 2.500 Soziale Sicherung erlebt man immer wieder LübeckerInnen, insbesondere ältere, kranke und behinderte Menschen, für die trotz akutem Hilfebedarf und intensiver Prüfung durch die Fachkräfte aufgrund der gesetzlichen Grundlagen keine Unterstützung möglich ist. Für diese LübeckerInnen ist es angedacht, einen „Nothilfefonds für besondere Härten“ ins Leben zu rufen. Hierfür wurde von der Possehl-Stiftung ein Betrag von 20.000,-- Euro (für 2 Jahre – jeweils 10.000,-- Euro pro Jahr) zur Verfügung gestellt.
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 für die Abwicklung von Spenden machen es erforderlich, dass die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Anlagen
keine