Vorlage - VO/2015/02381
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den Lübecker Straßen sicherzustellen:
Die Bauverwaltung und die städtischen Gesellschaften (SWL, EBL usw.) stimmen ihre gesamten Bauplanungen im Bereich Straßen für einen 3-Jahres-Zeitraum fortlaufend -mindestens jedoch einmal jährlich- miteinander ab.
Die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen ist über den städtischen Haushalt und die Wirtschaftspläne der städtischen Gesellschaften fortlaufend für einen 3-Jahres-Zeitraum sicherzustellen. Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben darauf ebenso zu achten wie Bau- und Hauptausschuss. Straßenbauprojekte, deren Finanzierung nicht im Rahmen einer 3-Jahres-Planung gesichert werden kann, sind dem Bauausschuss in einer gesonderten Liste bekannt zu geben.
Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen ist zu gewährleisten, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten auf ihrer vollständigen Breite mindestens wieder in den Zustand versetzt werden, in dem sie sich vor Beginn der Bauarbeiten befanden. Sollen Straßen nach einvernehmlicher Absprache zwischen Hansestadt Lübeck und baudurchführender Gesellschaft in einen qualitativ besseren Zustand versetzt werden, sind hierfür Regelungen für einen Vorteilsausgleich festzulegen. Die Kosten für die Wiederherstellung sind bei alleiniger Baumaßnahme von den städtischen Gesellschaften allein zu tragen, bei gemeinsamen Maßnahmen jeweils in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Gesellschaft und der Bauverwaltung aufzuteilen.
Bei der Verlegung und Instandhaltung von Leitungen in den historischen Vorstädten ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die Straßen und Wege nach Abschluss der Bauarbeiten wieder so hergestellt werden, wie sie dem historischen Vorbild entsprechen (Natursteinpflaster entsprechend der ehemaligen Pflasterungsklasse als Straßenbelag, Klinker auf den Fußwegen). Ausnahmen hiervon sind möglich in Straßen von hervorgehobener verkehrlicher Bedeutung (z.B. Durchgangsstraßen).
Die rein städtischen Anteile sind künftig aus der „Konzessionsabgabe“ der Wegebenutzungsverträge für „Elektrizität, Gas“ und „Wasser, Wärme“ bereitzustellen.
Der Bürgermeister wird gebeten, der Bürgerschaft noch im Jahr 2015 hierzu zu berichten, und einen entsprechenden Verfahrensvorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
Anlagen