Vorlage - VO/2015/02309
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die als Anlage 2 beigefügte 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck werden beschlossen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck. Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Gemeindeordnung |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja. Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlegbar (s. Begründung) |
Begründung
Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-
fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-
grad zu überprüfen.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 28.02.2014 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 12. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 11. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.
Verwaltungsgebührensatzung
Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)
Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunft- und
Vergleichsstelle ÖRA)
Zu Ziff. 7.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 11.5. und11.6.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Kurbetrieb Travemünde
Zu Ziff. 15.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Entsorgungsbetriebe
Zu Ziff. 19.5.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff. 20. alt
Durch die Zustimmung der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.11.2014 zur neuen Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung entfällt der bisherige Gebührentatbestand „Zustimmung zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen Reinigungspflicht durch Dritte“
Zu Ziff. 20. neu
Die Schaffung eines neuen Gebührentatbestandes wurde erforderlich.
Gem. § 9 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.03.2014 (in Kraft 01.04.2013) bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der in die öffentlichen Entwässerungsanlagen direkt oder indirekt einleitenden bebauten, überbauten und befestigten (voll- und teilversiegelten) Grundstücksfläche in Quadratmetern. Gebührenrelevante Änderungen an den Flächen oder Anlagen haben die Grundstückseigentümer/-innen unverzüglich anzuzeigen. Die Hansestadt Lübeck ist nach § 17 der Entwässerungssatzung berechtigt im Niederschlagswasserbereich bei fehlender Mitwirkung der Gebührenpflichtigen oder der Erteilung falscher Auskünfte eigene Ermittlungen zur Feststellung der gebührenpflichtigen Flächen durchzuführen. Die dafür entstehenden Kosten haben nach der Satzungsregelung die Gebührenpflichtigen zu tragen.
Zu Ziff. 21. und 22.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Stadtplanung
Zu alt 26. streichen
Der Bereich Stadtplanung beabsichtigt, die Bebauungspläne als pdf-Dateien im Internet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Damit wird dieser Gebührenstatbestand nicht mehr benötigt.
Stadtgrün und Verkehr
Zu Ziff. 30.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff. 31.
Durch Aufgabenumstrukturierung und neu ermittelte Stundensätze wurde eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad erforderlich. Die Gebühr für einen Ortstermin wird jetzt separat abgerechnet.
Zu Ziff. 32.
Dieser Gebührentatbestand wird im Bereich Stadtgrün und Verkehr bereits angewendet und wird hiermit in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.
Teil II
Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Zu Ziff. 38. b)
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Entgeltordnung
Logistik, Statistik und Wahlen
Zu Ziff. 1. streichen
Das bisher erforderliche Genehmigungsverfahren soll künftig entfallen. Es soll ein modifiziertes Stadtwappen entwickelt werden, dass jedermann zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.
Gesundheitsamt
Zu Ziff. 6. und 7.
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Archiv
Zu 15.
Dieses Dienstleistungsangebot ist für die Archivbenutzer neu. Sie können Fundstellenübersichten und digitalisierte Unterlagen an Recherchearbeitsplätzen im Lesesaal des Archivs
selbst ausdrucken.
Zu alt Ziff. 16. streichen
Siegelabgüsse werden aufgrund der hohen Kosten nicht mehr durch die Restaurierungswerkstatt gefertigt. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.
Zu Ziff. 17. a)
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
Zu Ziff. 17. c)
Der Entgelttatbestand ist ein neues Angebot zur Möglichkeit der Veröffentlichung von
Archivalien.
Zu Ziff. 21. und 22.
Dieser Entgelttatbestand wird im Bereich Stadtgrün und Verkehr bereits angewendet und wird hiermit in die Entgeltordnung für besondere Leistungen aufgenommen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.
Teil II
Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist
Zu Ziff. 23. b)
Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-
satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).
Anlagen
Anlage 1 – 12.ÄndVerw.GebS
Anlage 2 – 11.ÄndEO
Anlage 3 – 12.VerwGebS_Synopse
Anlage 4 – 11.ÄndEO_Synopse
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | 2015_12.ÄndVerwGebS (58 KB) | ||
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2 | öffentlich | 2015_11.ÄndEngteltO (53 KB) | ||
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3 | öffentlich | 2015_12.VerwGebS_SYNOPSE (74 KB) | ||
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4 | öffentlich | 2015_11.ÄndE0_SYNOPSE (70 KB) |
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