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Vorlage - VO/2014/02221  

Betreff: Berufung/Wechsel der persönlichen VertreterInnen stimmberechtigter Ausschussmitglieder in den Jugendhilfeausschuss auf Wunsch des Lübecker Jugendrings e. V.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Richter, Doreen
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
05.02.2015 
12. Sitzung des Jugendhilfeausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.02.2015 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Frau Kirsten Jarling, Pelzerstr

Beschlussvorschlag

Frau Kirsten Jarling, Pelzerstr. 6, 23564 Lübeck wird als persönliche Vertreterin von Herrn Joachim Giesenberg, Duvennester Weg 5, 23564 Lübeck in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Herr José Maria Bernet, Engelsgrube 38-42, 23552 Lübeck wird als persönlicher Vertreter von Frau Kathrin Ziese, Weiter Lohberg 14, 23552 Lübeck in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Das Vorschlagsrecht für die Berufung von

Jugendhilfeausschussmitgliedern nach

§ 71 SGB VIII ist in der Satzung des

Jugendamtes verbindlich geregelt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: SGB VIII und Satzung für das Jugendamt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Frau Kirsten Jarling und Herr José Maria Bernet wechseln als persönliche VertreterInnen

Begründung

Frau Kirsten Jarling und Herr José Maria Bernet wechseln als persönliche VertreterInnen.

 

Der Wechsel erfolgt auf Wunsch des Lübecker Jugendrings e. V.

Er soll der besseren Vertretung bei Abwesenheit eines Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss dienen.

 

Gründe, die gegen einen Berufung/Wechsel von Frau Kirsten Jarling und Herrn José Maria Bernet als persönliche VertreterInnen sprechen, liegen nicht vor.

 

Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.

 

 

 


Anlagen