Vorlage - VO/2015/02379  

Betreff: Änderung der Hauptsatzung: Neubesetzung der Aufsichtsräte
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE PARTEI-PIRATEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.02.2015 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

In Ergänzung des einstimmig gefassten Beschlusses der Bürgerschaft vom 27

Beschlussvorschlag

In Ergänzung des einstimmig gefassten Beschlusses der Bürgerschaft vom 27. November 2014 zur Neubesetzung der städtischen Aufsichtsratsmandate soll die Hauptsatzung der Bürgerschaft wie folgt geändert werden:

Es wird ein Passus neu aufgenommen, der regelt, dass bei Besetzungen städtischer Aufsichtsratsmandate das Vorschlagsrecht für die der Hansestadt Lübeck zustehenden Aufsichtsratsmandate nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen verteilt wird. Die Verteilung des Vorschlagsrechts soll sich auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmandate beziehen, und nicht auf jeden Aufsichtsrat einzeln. Das Verteilungsverfahren soll sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze orientieren (§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung). § 15 Gleichstellungsgesetz und PCKG sind zu beachten

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 einen Entwurf für eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft nach den vorgenannten Grundsätzen vorzulegen. Das Vorschlagsrecht für die durch den Beschluss vom 27. November 2014 erforderliche Neuwahl von Aufsichtsräten in der Märzsitzung der Bürgerschaft soll unbeschadet einer bereits rechtswirksam vollzogenen Ergänzung der Hauptsatzung schon nach dem vorgenannten Modell erfolgen.

Erfolgt mündlich

Begründung

Erfolgt mündlich.


Anlagen