Tagesordnung - Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018  

Bezeichnung: Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
Anlagen:
Anlage Tagesordnung_131128

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2013
SI/2013/040  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle    
Ö 5.1.1  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 21.03.2013. Die Unterlagen liegen bereits vor. ANTRAG ZURÜCKGEZOGEN)
VO/2013/00411  
Ö 5.1.2  
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - "Fahrradfreundliches Lübeck - Geschwindigkeitskontrolle" (Sitzung der Bürgerschaft am 21. März 2013 - VO/2013/00411) (ZURÜCKGEZOGEN)
Enthält Anlagen
VO/2013/00984  
Ö 5.2  
Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset (Reef)    
Ö 5.2.1  
SPD - Austauschantrag zu VO/2013/00771 Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset (Rreef) (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 26.09.2013. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00821  
Ö 5.2.2  
Empfehlung des Hauptausschusses zum Antrag der SPD-Fraktion betr. "Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset Rreef" (Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.13, VO/2013/00821)
VO/2013/01037  
Ö 5.2.3  
DIE LINKE - Änderungsantrag zu VO/2013/00821 Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset (Rreef) (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 26.09.2013. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00929  
Ö 5.2.4  
Empfehlung des Hauptausschusses zum Überweisungsantrag der Fraktion DIE LINKE betr. "Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset Rreef" (Sitzung der Bürgerschaft am 26.09.13, VO/2013/00929)
VO/2013/01036  
Ö 5.3  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Personelle und finanzielle Ausstattung der Bauunterhaltung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 29.08.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00408  
Ö 5.4  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Ersetzen der Maßnahme "Schulgarten: Abgabe an Dritte" in der Haushaltskonsolidierungsliste (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00627  
Ö 5.5  
DIE LINKE - Erhalt des Präventionsprojektes HaLT (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 29.08.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor. ZURÜCKGEZOGEN)
VO/2013/00776  
Ö 5.6  
BM Bruno Böhm - Stadtzeitung (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00788  
Ö 5.7  
CDU - Priwall-Fähre auch für Jugendliche (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00888  
Ö 5.8  
CDU - Beleuchtung Zippel-Park (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00887  
Ö 5.9  
DIE LINKE - Erbpachtverträge (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00870  
Ö 5.10  
DIE LINKE - Nachmittagsöffnung der Bibliothek in der Emil-Possehl-Schule (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor. ZURÜCKGEZOGEN)
VO/2013/00871  
Ö 5.11  
CDU - Geschlechterparitätische Aufsichtsratsbesetzung
VO/2013/01069  
Ö 5.11.1  
BfL - zu VO/2013/01069 TOP 5.11 - Geschlechterparitätische Aufsichtsratsbesetzung
VO/2013/01118  
Ö 5.12  
CDU - Geschlechterparität bei den Senatoren
VO/2013/01070  
Ö 5.13  
CDU - Besetzung Stellv. Leiter RPA
VO/2013/01071  
Ö 5.14  
CDU - Verlässlichkeit auf der Herreninsel
VO/2013/01072  
Ö 5.14.1  
BfL - Zu VO/2013/01072 TOP 5.14 - Verlässlichkeit auf der Herreninsel
VO/2013/01119  
Ö 5.15  
CDU - Bürgerwerkstatt zur Liniennetzoptimierung
VO/2013/01073  
Ö 5.16  
CDU - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamts zum Haushalt
VO/2013/01079  
Ö 5.17  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIEGRÜNEn - Fremdenverkehrsatzung
VO/2013/01081  
Ö 5.18  
Interfraktionell Bündnis90/DIEGRÜNEN und BM Bruno Böhm - Umschlag, Lagerung und Bereitstellung gefährlicher Güter (ÜBERWEISUNG in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur abschließenden Beratung)
VO/2013/01094  
Ö 5.19  
DIE LINKE - Konsolidierungsfonds sofort beenden
VO/2013/01096  
Ö 5.20  
DIE LINKE - Bürgerhaushalt
VO/2013/01097  
Ö 5.21  
DIE LINKE - Weihnachtsbeihilfe
VO/2013/01098  
Ö 5.22  
DIE LINKE - Wakenitzverkrautung (ÜBERWEISUNG in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauauschuss (federführend) zur abschließenden Beratung)
VO/2013/01099  
Ö 5.23  
CDU - Dringlichkeitsantrag: Direktwahl Seniorenbeirat (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit))
VO/2013/01159  
Ö 5.24  
CDU - Dringlichkeitsantrag Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde (Der bereits umverteilte Antrag zu VO/2013/0991 ist hiermit als Dringlichkeitsantrag umbenannt worden. Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit))
VO/2013/01157  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 7  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
BM Herrn Ragnar Lüttke - Prioritätenliste Gebäudemanagement Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zum 29.08.2013 (Diese Vorlage liegt bereits aus der Sitzung zum 29.08.2013 vor.)
VO/2013/00645  
Ö 7.1.1  
Antwort auf Anfrage nach §16 GeschO vom 20.06.2013 - Prioritätenliste Gebäudemanagement (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00862  
Ö 7.2  
BM Carl Howe - Korridor für Surfer Anfrage gemäß § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 29.08.2013 (Diese Vorlage liegt bereits aus der Sitzung zum 29.08.2013 vor.)
VO/2013/00824  
Ö 7.2.1  
Antwort - Korridor für Surfer Anfrage des Grünen Bürgerschaftsmitgliedes Carl Howe (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 26.09.2013 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2013/00875  
Ö 7.3  
BM Manfred Kirch - Gewerbesteuer Anfrage gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.09.2013 (Diese Vorlage liegt bereits aus der Sitzung zum 26.09.2013 vor.)
VO/2013/00827  
Ö 7.3.1  
Gewerbesteuer - Antwort auf Anfrage von BM Manfred Kirch
VO/2013/00915  
Ö 7.4  
BM Antje Jansen - Betreuungsgeld Anfrage gem. §16 GeschäftsO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.09.2013 (Diese Vorlage liegt bereits aus der Sitzung zum 26.09.2013 vor.)
VO/2013/00889  
Ö 7.4.1  
Antwort auf Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Betreuungsgeld
VO/2013/00974  
Ö 7.5  
BM Wegner - Herreninsel Anfrage gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.09.2013 (Diese Vorlage liegt bereits aus der Sitzung zum 26.09.2013 vor.)
VO/2013/00892  
Ö 7.5.1  
Herreninsel Antwort auf Anfrage BM Wegner, VO/2013/00892
Enthält Anlagen
VO/2013/00931  
Ö 7.6  
BM Carl Howe - Vertragsvereinbarung mit Hr. Hollesen/Waterfront Anfrage gemäß §16 Abs. 1, Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.09.2013 (Die Anfrage liegt bereits aus der Sitzung zum 26.09.2013 vor.)
VO/2013/00913  
Ö 7.6.1  
Antwort auf eine Anfrage von BM Carl Howe gem. § 16 der GO der Bürgerschaft vom 26.09.2013
VO/2013/01016  
Ö 7.7  
BM Thomas Thalau - Travemünde Anfrage gemäß §16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 28.11.2013
VO/2013/01019  
Ö 7.8  
BM Marcel Niewöhner - Werbekosten Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 28.11.2013
VO/2013/01048  
Ö 7.9  
BM Oliver Dedow - Höhe der geleisteten Zinszahlungen Anfrage gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 28.11.2013
VO/2013/01114  
Ö 8  
Berichte    
Ö 8.1  
Personalbericht 2013
Enthält Anlagen
VO/2013/00893  
Ö 8.2  
Projektabschlussbericht NKF/Doppik
VO/2013/00900  
Ö 8.2.1  
Interfraktionell CDU und BfL - Austauschantrag zu VO/2013/01117 (TOP 8.2) - Projektabschlussbericht NKF/Doppik - Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes
VO/2013/01182  
Ö 8.3  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen und Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2013 - 1. Halbjahr
Enthält Anlagen
VO/2013/00903  
Ö 8.4  
Stand der wirtschaftlichen Sanierung der SIE (SeniorInneneinrichtungen der HL)
Enthält Anlagen
VO/2013/00908  
Ö 8.5  
Mitteilung einer Eilentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 ? Planungsleistungen für die Instandsetzung des Brückenbauwerkes sowie Instandsetzungsarbeiten Steuerstand und Ufermauer der Hafendrehbrücke (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2013/00924  
Ö 8.6  
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenpaketes für den Klimaschutz in Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00958  
Ö 8.7  
Preiswerten Wohnraum erhalten
Enthält Anlagen
VO/2013/00966  
Ö 8.8  
Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten
Enthält Anlagen
VO/2013/00977  
Ö 8.8.1  
BfL - Zu VO/2013/00977 TOP 8.8 - Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten
VO/2013/01120  
Ö 8.9  
Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00980  
Ö 8.10  
Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015, der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011 und der Aufträge aus dem Bürgerforum
Enthält Anlagen
VO/2013/00981  
Ö 8.11  
Zusammenlegungsmöglichkeiten der Gesellschaften KWL, WiFö, LTM und MuK
VO/2013/00987  
Ö 8.11.1  
BfL - Zu VO/2013/00987 TOP 8.11 - Zusammenlegungsmöglichkeiten der Gesellschaften KWL, Wifö, LTM und MuK
VO/2013/01121  
Ö 8.12  
Unternehmensgegenstände und Marketingmaßnahmen städtischer Beteiligungsgesellschaften
VO/2013/00988  
Ö 8.13  
Situation Bauunterhaltung Antrag der CDU-Fraktionen VO/2013/00434, Sitzung der Bürgerschaft am 29.08.2013, TOP 5.20
VO/2013/00990  
Ö 8.14  
Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bgm. Erteilung einer überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich"
Enthält Anlagen
VO/2013/01005  
Ö 8.15  
Teilentwidmung des öffentlichen Hafengebietes der Hansestadt Lübeck für bestimmte radioaktive Stoffe
VO/2013/01015  
Ö 8.16  
Neuordnung Gründungsviertel
Enthält Anlagen
VO/2013/00734  
Ö 8.17  
Anpassung der Organisationsstruktur der Stadtteilbüros als Beitrag zur Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts 2012-2018
Enthält Anlagen
VO/2013/01078  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
FDP - Wahl in den Bauausschuss
VO/2013/01060  
Ö 9.2  
CDU - Wahl in den Hauptausschuss (Anlage 1 wird nachgereicht)
Enthält Anlagen
VO/2013/01074  
Ö 9.3  
SPD - Austauschvorlage TOP 9.3 Vorlage VO/2013/01080 - Benennung von Stellvertretenden Mitgliedern in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01080)
VO/2013/01179  
Ö 9.3.1  
CDU - Antrag zu VO/2013/01080 - Benennung von Stellvertretenden Mitgliedern in den Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein
VO/2013/01153  
Ö 9.4  
DIE LINKE - Wahl in den Stiftungsrat der Stiftung "Lübecker Altstadt"
VO/2013/01100  
Ö 9.5  
DIE LINKE - Wahl in den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
VO/2013/01101  
Ö 9.6  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN- Austauschvorlage zu TOP 9.6 Vorlage VO/2013/01082 - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH (GGM) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01082)
VO/2013/01173  
Ö 9.7  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNENAustauschvorlage zu TOP 9.7 Vorlage VO/2013/01083- Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der BQL Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01083)
VO/2013/01172  
Ö 9.8  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.8 Vorlage VO/2013/01084 - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der KWL GmbH (KWL) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01084)
VO/2013/01171  
Ö 9.9  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.9 Vorlage VO/2013/01085 - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH (LHG)- (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01085)
VO/2013/01170  
Ö 9.10  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.10 Vorlage VO/2013/01086 - - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lübecker Musik- und Kongreßhallen GmbH (LMuK) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01086)
VO/2013/01169  
Ö 9.11  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.11 Vorlage VO/2013/01087 - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01087)
VO/2013/01168  
Ö 9.12  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.12 Vorlage VO/2013/01088 - Abberufung und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtverkehr Lübeck GmbH (SL)- (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01088)
VO/2013/01167  
Ö 9.13  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.13 Vorlage - VO/2013/01090 - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lübeck Holding GmbH (SWLH) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01090)
VO/2013/01175  
Ö 9.14  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschantrag zu TOP 9.14 Vorlage VO/2013/01091 - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Theater Lübeck gGmbH (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01091)
VO/2013/01166  
Ö 9.14.1  
BfL - Zu VO/2013/01166 Änderungsantrag (TOP 9.14), zu Punkt 2. - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Theater Lübeck gGmbH
VO/2013/01181  
Ö 9.15  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.15 Vorlage VO/2013/01092 - Abberufung und Entsendung von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Grundstücks-Gesellschaft "Trave" mbH (GGT) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01092)
VO/2013/01165  
Ö 9.16  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.16 Vorlage VO/2013/1093 -Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (WiFö) (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01093)
VO/2013/01164  
Ö 9.17  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Austauschvorlage zu TOP 9.17 Vorlage VO/2013/01089 - Abberufung und Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Lübeck GmbH (SWL) und der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH (SWLN)- (Diese Vorlage ersetzt VO/2013/01089)
VO/2013/01174  
Ö 10  
Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2012
Enthält Anlagen
VO/2013/00897  
Ö 10.2  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2012
Enthält Anlagen
VO/2013/00899  
Ö 10.3  
Jahresabschluss 2012 der Gebäudereinigung Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00937  
Ö 10.4  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe für das Jahr 2012
Enthält Anlagen
VO/2013/01017  
Ö 10.5  
Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00851  
Ö 10.6  
Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2013/00904  
Ö 10.7  
Erhöhung der Beteiligung der KWL GmbH an der Hochschulstadtteil-Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG); Beendigung des Geschäfts der HEG
Enthält Anlagen
VO/2013/00940  
Ö 10.8  
Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2013/00945  
Ö 10.8.1  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und Bündnis90/DIEGRÜNEN -Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90 ? Die Grünen und Freie Wähler zur Vorlage VO/2013/00945 ? Preistarif für die Nordischen Filmtage
VO/2013/01180  
Ö 10.9  
Anpassung der Entgelte für die Lübecker Hafenbahn (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2013/00948  
Ö 10.10  
Hansestadt Lübeck als Gesellschafterin der Hamburg Marketing GmbH (HMG)
Enthält Anlagen
VO/2013/00950  
Ö 10.11  
Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/00952  
Ö 10.12  
Wirtschaftsplan 2014 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen
Enthält Anlagen
VO/2013/00954  
Ö 10.13  
INTERREG 5 A hier: Beteiligung am INTERREG 5 A Programm
Enthält Anlagen
VO/2013/00969  
Ö 10.14  
Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (Aktualisierungen Stand 25.11.2013 wurden nachgereicht.)
Enthält Anlagen
VO/2013/00991  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


   
    04.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - zurückgestellt
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.

   
    05.11.2013 - Ausschuss für Soziales
    Ö 7.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Kenntnisnahme ohne Votum             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 3 (TOP 7.6) (439 KB)    
   
    07.11.2013 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

                                                                      Der Ausschuss beschließt einstimmig,

                                                                      die Vorlage ohne Votum passieren zu

                                                                      lassen.             

   
    11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

   
    11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.

   
    12.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss

 

   
    18.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorlage:

Beschlussvorlage:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


   
    19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.              (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.

 

   
    21.11.2013 - Schul- und Sportausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß

Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.             

   
    26.11.2013 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

             

   
    28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.14 - geändert beschlossen
    Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten

Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten.

 

 

Beschluss:

  1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.

              Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 -                           

Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

638.181.100

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

716.112.600

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  77.931.500

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

623.400.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

668.072.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

  57.291.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

    90.967.400

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.          (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  35.480.300

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  32.847.100

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

550.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.196,42

Stand:

10/2013

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              500 %

              2.              Gewerbesteuer              430 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

2014/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.930.500

 

 

die Aufwendungen auf

24.807.600

 

 

der Jahresverlust auf

     877.100

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einnahmen auf

     220.000

 

 

die Ausgaben auf

     220.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.200.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten

              Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen.

 

5. Stellenplan

5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen).

5.2              Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben.

 

6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014

Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten.

 

Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.


 

Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:

Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              25

Nein-Stimmen:              24

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 10.14.1  
BfL - Zu VO/2013/00991 TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01125  
Ö 10.14.2  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01126  
Ö 10.14.3  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01127  
Ö 10.14.4  
BfL - Zu VO/2013/00991 TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01128  
Ö 10.14.5  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01129  
Ö 10.14.6  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01130  
Ö 10.14.7  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014
VO/2013/01131  
Ö 10.14.8  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01132  
Ö 10.14.9  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01133  
Ö 10.14.10  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01134  
Ö 10.14.11  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14- Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01135  
Ö 10.14.12  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01136  
Ö 10.14.13  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01137  
Ö 10.14.14  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01138  
Ö 10.14.15  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01139  
Ö 10.14.16  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01140  
Ö 10.14.17  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01141  
Ö 10.14.18  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01142  
Ö 10.14.19  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01143  
Ö 10.14.20  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01144  
Ö 10.14.21  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01145  
Ö 10.14.22  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01146  
Ö 10.14.23  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01147  
Ö 10.14.24  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01148  
Ö 10.14.25  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01149  
Ö 10.14.26  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01150  
Ö 10.14.27  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01151  
Ö 10.14.28  
BfL - Zu VO/2013/00991 - TOP 10.14 - Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01178  
Ö 10.14.29  
CDU - Zu VO/2013/00991 (HA: TOP 5.1) (BS: TOP 10.14) ? Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 - Antrag ? Haushaltsbegleitbeschluss
VO/2013/01154  
Ö 10.14.30  
CDU - VO/2013/01154 Zu VO/2013/00991 (HA: TOP 5.1) (BS: TOP 10.14) ? Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 Antrag ? Bauunterhaltung / Finanzplan
VO/2013/01156  
Ö 10.14.31  
CDU - Antrag zu VO/2013/00991 (TOP 10.14) Haushaltssatzung 2014: Zinsderivate
VO/2013/01158  
Ö 10.14.32  
DIE LINKE - Zu VO/2013/00991 - Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderung 2014 - TOP 10.14
VO/2013/01160  
Ö 10.14.33  
FDP - Antrag zu Vorlage - VO/2013/00991 - Schaffung einer Stelle für eine/n Finanzsenator/in in 2014
VO/2013/01162  
Ö 10.14.34  
FDP - Antrag zu Vorlage - VO/2013/00991 - Erstellung eines Finanzgutachtens
VO/2013/01163  
Ö 10.14.35  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und ündnis90/DIEGRÜNEN - Haushaltsbegleitbeschluss - Bauunterhaltung TOP 10.14 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (VO/2013/00991)
VO/2013/01176  
Ö 10.14.36  
Interfraktionell SPD, BM Bruno Böhm und ündnis90/DIEGRÜNEN- Haushaltsbegleitbeschluss TOP 10.14 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (VO/2013/00991)
VO/2013/01177  
Ö 10.15  
Entwicklungskonzept Wissenschaftsmanagement Lübeck - Schwerpunkte 2013 und 2014 -
Enthält Anlagen
VO/2013/01010  
Ö 10.16  
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660)
VO/2013/01013  
Ö 10.17  
Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/01021  
Ö 10.18  
Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
Enthält Anlagen
VO/2013/01056  
Ö 10.19  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Erschließungsstraßen im nördlichen Abschnitt des Hochschulstadtteils (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2013/00854  
Ö 10.20  
Über- und außerplanmäßige Bewilligungen von Haushaltsmitteln zur nachträglichen haushaltsmäßigen Ordnung und Bilanzierung von Verbindlichkeiten von Verlustzuweisungen für die SeniorInneneinrichtungen für die Jahre 2010 bis 2012 nach Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
Enthält Anlagen
VO/2013/00914  
Ö 10.21  
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein Planstraße A zum IKEA-Fachmarkt und Aufweitung der Dänischburger Landstraße (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2013/01063  
Ö 10.22  
Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2010, Verzicht auf die Einrede der Verjährung
VO/2013/00959  
Ö 10.23  
Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2013/00963  
Ö 10.24  
Bestellung eines Rechnungsprüfers
VO/2013/00970  
Ö 10.25  
Frauenförderplan 2013 - Kernverwaltung
Enthält Anlagen
VO/2013/00978  
Ö 10.26  
Rahmenplan zur Frauenförderung 2013
Enthält Anlagen
VO/2013/00979  
Ö 10.27  
Wegeeinziehung von öffentlichen Flächen gemäß § 8 Abs. 1, Satz 2, des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein: hier: Einziehung einer Teilfläche der Markttwiete und der Straße Schüsselbuden (5.660)
Enthält Anlagen
VO/2013/01003  
Ö 10.28  
Petition gem. § 16e GO - Bürgerbeteiligung zur Straßensanierung Kronsforder Hauptstraße und Altenfeld
Enthält Anlagen
VO/2013/01044  
N 10.29     KAILINE - Vereinbarung zu den Baufeldern 3A und 5B in Lübeck, Nördliche Wallhalbinsel (Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde beschlossen, die Vorlage im öffentlichen Teil zu beraten (vorher TOP 15.4 im nichtöffentlchen Teil))      
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.09.2013      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 14.1     Erbbaurechtsverträge      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes      
N 15.2     Gründung der "Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG" und der "Trave Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH"      
N 15.3     Unbefristete Niederschlagung      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage Tagesordnung_131128 (61 KB)