Vorlage - VO/2013/01176  

Betreff: Haushaltsbegleitbeschluss - Bauunterhaltung
TOP 10.14 Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (VO/2013/00991)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Haushaltsansatz für die allgemeine Bauunterhaltung aller städtischer Gebäude (Haushaltsstelle 111029

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsansatz für die allgemeine Bauunterhaltung aller städtischer Gebäude (Haushaltsstelle 111029.000.5211001 Unterhaltung Hochbauten) wird im Jahr 2014 um einmalig 5,0 Mio. Euro erhöht, um Nutzungseinschränkungen zu vermeiden und um Verkehrssicherungspflichten sowie Brandschutzauflagen zu erfüllen.

 

Die Bürgerschaft strebt für die Zukunft eine abschließende Konzentration aller gebäudewirtschaftlichen Aufgaben beim GMHL der Hansestadt Lübeck an und will die Finanzmittel zur Bauunterhaltung öffentlicher Gebäude neu ausrichten. Hierzu wird der Bürgermeister beauftragt ein Konzept bis zu den Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen, dass u. a. folgende Aspekte berücksichtigen:

 

-          die Finanzmittel für die Bauunterhaltung und notwendigen personellen Strukturen werden zukünftig durch auskömmliche Mieten zwischen den Fachbereichen zur Verfügung gestellt

-          es werden differenzierte Mietkategorien nach Nutzungsschwerpunkten/-gruppen und Lage/Gebieten der Objekte gebildet

-          es werden Anreize für eine effiziente Reduzierung von Mietflächen für die jeweiligen nutzenden Fachbereiche implementiert. Die Reduzierung von Mietflächen schließt auch die Veräußerung von städtischen Gebäuden mit ein.

-          es wird ein verbindliches „Mieter-Vermieter-Modell etabliert, das Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen eindeutig und fachbereichsübergreifend regelt

-          die Umsetzung erfolgt stufenweise und berücksichtigt die Unterschiede in der aktuellen Gebäudesubstanz (die Umsetzung beginnt mit Neubauten/sanierten Gebäuden)

 


Begründung

 

 

 

 

 


Anlagen