Vorlage - VO/2013/00969  

Betreff: INTERREG 5 A
hier: Beteiligung am INTERREG 5 A Programm
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grau, Conja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2013 
3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2013 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
finanz Auswirk Interreg Va (3)
Begründung Anlage 2

1

Beschlussvorschlag

 

1.               Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich am INTERREG 5A Programm und stellt die erforderlichen finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung.

2.               Die haushaltsmäßige Ordnung wird für 2014 entsprechend hergestellt.

 

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich gegenwärtig nur um die

administrative Vorbereitung; im Rahmen der Projekte können Jugendliche betroffen sein. In diesem Fall werden sie entsprechend eingebunden; negative Auswirkungen auf Jugendliche sind keinesfalls zu erwarten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

s

Begründung

s. Anlage 2

 

 

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen INTERREG

Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen INTERREG

Anlage 2: Begründung INTERREG V

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich finanz Auswirk Interreg Va (3) (54 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Begründung Anlage 2 (2404 KB)