Vorlage - VO/2013/00974  

Betreff: Antwort auf Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
betr. Betreuungsgeld
Status:öffentlich  
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Graf, Eckhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft

VO/2013/00889

 

 

Beantwortung der Fragen von Bürgerschaftsmitglied Frau Antje Jansen nach § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr

Begründung

Beantwortung der Fragen von Bürgerschaftsmitglied Frau Antje Jansen nach § 16 Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Betreuungsgeld

Fragen 1-4

  1. Wie viele Anträge wurden gestellt, wie viele beschieden?
  2. Wie viele Anträge wurden von ALGII-, Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und Wohngeldempfängern gestellt?
  3. Welche Personengruppe der Antragsteller überwiegt?
  4. Wie entwickelt sich der Bezug des Betreuungsgeldes in Lübeck?

 

Antworten zu 1-4

 

Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung, die nach Abschnitt 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gewährt wird.

 

Nach § 12 des BEEG ist für die Umsetzung der Regelungen zum Betreuungsgeld das Land Schleswig-Holstein zuständig.

 

Zur Beantwortung der oben stehenden Fragen wurde am 07.10.2013 das für die Region Lübeck verantwortliche Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein – Außenstelle Lübeck, Große Burgstraße 4, um Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 14.10.2013 ging eine Stellungnahme des Grundsatzdezernats des Landesamtes für Soziale Dienste Schleswig-Holstein ein.

 

Mit dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass die oben genannten Fragen nicht beantwortet werden können. Es wird mitgeteilt, dass die für eine Beantwortung erforderlichen entsprechenden Daten dort nicht vorgehalten werden. Es wird weiter auf die nach § 22 BEEG zu erstellende Bundesstatistik verwiesen, die beim Statistischen Bundesamt entwickelt wird. Die von der Antragstellerin erbetenen Angaben werden durch die Bundesstatistik nicht erfasst.

 

 

keine

Anlagen

keine

 

 

 

Annette Borns

Senatorin