Vorlage - VO/2013/00981  

Betreff: Umsetzungsstände der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen 2012 - 2015, der nicht abgearbeiteten Haushaltsbegleitbeschlüsse 2011 und der Aufträge aus dem Bürgerforum
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Schulze, Heike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
12.11.2013 
6. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2013_Teil_A_und_B
Sachstandsmeldung Prüfaufträge Bürgerforum

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Beschlussvorschlag

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Ausgangslage:

Begründung

 

Ausgangslage:

Der Landtag hat das Gesetz zur Konsolidierung kommunaler Haushalte (Kommunal-haushaltskonsolidierungsgesetz) im Herbst 2012 beschlossen, das u. a. die Änderung des §16 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG; neu: §16 a Konsolidierungshilfen) regelt.

 

Mittels bestimmter finanzwirtschaftlicher Kriterien wurden Gemeinden und Kreise identifiziert, die zur Verbesserung ihrer extrem angespannten Finanzsituation auf der Grundlage des
§16 a FAG im Zeitraum von 2012 bis 2018 Konsolidierungshilfen als eine Maßnahme der interkommunalen Solidarität erhalten.

 

Zu dem Kreis der Empfänger gehört auch die Hansestadt Lübeck, die aufgrund ihrer, im Vergleich zu den anderen teilnehmenden Kommunen, exorbitanten Summe aus aufgelaufenen Defiziten der Vorjahre einen erheblichen Anteil der Konsolidierungshilfen erhält.

 

Teilnahmevoraussetzung ist, dass die empfangende Kommune einen eigenen Anteil durch strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen erbringt. Der Eigenanteil bemisst sich nach einem errechneten Richtwert (= 1,5-fache der in 2012 gewährten Konsolidierungshilfe) und beträgt für die Hansestadt Lübeck 28,67 Mio. € für den gesamten Konsolidierungszeitraum. Dieser wurde in zwei Phasen aufgeteilt. Das erste Paket umfasst die Jahre 2012-2015, das zweite Paket beginnt 2016 und endet 2018. Der vorgenannte Eigenanteil ist im Verhältnis 60:40 auf diese zwei Phasen aufgeteilt.

Weitergehende Informationen hierzu sind auch online unter folgendem Link verfügbar:

http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html

 

Die Hansestadt Lübeck hat bis 2015 auf dieser Basis ein Konsolidierungskonzept über 17,2 Mio. € vorzulegen. Bisher sind Maßnahmen in Höhe von 14,42 Mio. € (13,87 + 0,55 Mio. €, siehe bisherige Beschlusslage) zusammengetragen worden. Diese müssen mit Ablauf des Jahres 2015 kassenwirksam umgesetzt sowie schlüssig und nachvollziehbar belegt sein.

 

Bisherige Beschlusslage:

  • Die Bürgerschaft hat am 29. November 2012 Konsolidierungsmaßnahmen für das erste Paket in Höhe von 13,87 Mio. € beschlossen.
  • Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Konsolidierungskonzept Hansestadt Lübeck für den Zeitraum 2012 – 2015 wurde am 17. Januar 2013 von der Vertreterin der Kommunalaufsicht und dem Bürgermeister unterzeichnet.
  • Die Bürgerschaft hat im März 2013 dem o. g. Vertrag zugestimmt und gleichzeitig zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 0,55 Mio. € beschlossen, um eine weitere Annäherung an den vorgegebenen Richtwert für 2012 - 2015 zu erreichen.

 

Weiteres Vorgehen:

Mit der bestehenden Beschlusslage wurden 50,3 % des Richtwertes für das erste Paket erreicht. Die Hansestadt Lübeck hat sich vertraglich verpflichtet (§ 3, (2) öff. - rechtl. Vertrag), mit allen Mitteln in den kommenden Jahren weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, um den vorgegebenen Richtwert von 60% für die erste Phase zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, so wird der dann noch fehlende Anteil in der zweiten Phase zusätzlich erbracht werden müssen. Am Ende des gesamten Konsolidierungszeitraumes in 2018 wird der eingangs benannte vollständige Eigenanteil von insgesamt 28,67 Mio. € nachzuweisen sein.

 

Es werden jetzt weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die der Bürgerschaft parallel zu diesem Bericht mit der Haushaltsvorlage 2014 zur Entscheidung vorliegen (dort Beschlussvorschlag Nr. 6 und Anlage 6). Diese sind, je nach Kassenwirksamkeit, in der Umsetzung dem ersten oder zweiten Paket zuzuordnen.

 

Wichtig ist, dass die Hansestadt Lübeck am Ende des Jahres 2015 das beschlossene und vertraglich vereinbarte erste Teilkonzept abgerechnet hat. Dabei sind vertraglich vereinbarte, aber faktisch nicht umsetzbare Maßnahmen durch andere Maßnahmen in gleicher Höhe zu ersetzen.

Sofern weder die Realisierung noch Kompensation einer vereinbarten Maßnahme nachgewiesen werden kann, sehen die Richtlinien eine Kürzung der gewährten Hilfen um das zehnfache des Wertes dieser unterbliebenen Maßnahme vor.

 

Aus diesem Grund wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die Verwaltung voran getrieben. Es finden regelmäßige Konsolidierungsgespräche der Fachbereiche mit der Verwaltungsleitung statt, die der Abstimmung der Bearbeitungsstände und der vorzunehmenden Umsetzungsschritte dienen.

 

Jeweils zum 01.06. eines jeden Jahres hat die Verwaltung gegenüber der Kommunalaufsicht einen Sachstandsbericht zu erstellen, in dem der aktuelle Umsetzungsstand kommuniziert wird. Dieser Bericht lag der Bürgerschaft im August 2013 zur Kenntnis vor.

 

Nunmehr erhält die Bürgerschaft mit diesem Bericht Kenntnis über die fortgeschriebenen Sachstände zum September 2013. In Anlage 1 wird der Umsetzungsstand der bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen von November 2012 und März 2013 dargestellt.

Der Vollständigkeit halber sind die noch nicht abgearbeiteten Maßnahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses 2011, die bisher nicht Gegenstand des Konsolidierungskonzeptes waren, in die jetzt vorliegende Darstellung aufgenommen worden. Damit erhält die Bürgerschaft nunmehr einen umfassenden Überblick über den Bearbeitungsstand aller aktuellen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

 

Anlage 2 enthält eine Sachstandsmeldung hinsichtlich der Abarbeitung der Prüfaufträge, die sich aus dem Bürgerforum „Lübeck: Sparen für die Zukunft“ ergeben haben. Weitergehende Informationen zu dem Bürgerforum können gleichfalls unter dem bereits benannten Link eingesehen werden.

 

Anlage 1: Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2013

Anlagen

Anlage 1: Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2013

Anlage 2: Sachstandsmeldung zu den Prüfaufträgen aus dem Bürgerforum

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen zum September 2013_Teil_A_und_B (225 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Sachstandsmeldung Prüfaufträge Bürgerforum (300 KB)