Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)   

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00904 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10

Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10.14 zu Beginn der Bürgerschaftssitzung nach TOP 4 Mitteilungen beraten.

 

 

Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses

BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses, die da lautet:

Der Bürgermeister wird beauftragt mindestens € 25.000,-- Beteiligung bei der

Hafenwirtschaft einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der HEP nochmals

dem Hauptausschuss vorgelegt werden.

 

BM Zander beantragt folgende Ergänzung zu Protokoll: „Bei der Hafenentwicklungsplanung soll möglichst auf die Entwicklung der Teerhofsinsel verzichtet werden.“

Es sprechen erneut BM Zander und BM Hundertmark sowie BM Howe.

 

Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag :

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              16

Nein-Stimmen:              43

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der Fassung des Hauptausschusses :

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.