Seit 1996 hat die Lübeck Port Authority (LPA) gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1996, TOP 10.10, Drs. Nr. 1368, den Auftrag den Hafenentwicklungsplan (HEP) kontinuierlich fortzuschreiben. Während zu Beginn des neuen Jahrhunderts der Hafen mit der baulichen Umsetzung des HEP beschäftigt war, wurde danach aufgrund der Wirtschaftskrise dann keine Veranlassung einer Fortschreibung gesehen. Der Güter- und Warenumschlag konnte durch die umgesetzten Maßnahmen des immer noch aktuellen HEP abgedeckt werden und die weitere mittelfristige Hafenentwicklung ist noch durch vorhandene Potenziale vorerst gesichert.
Nunmehr liegen die ersten Ergebnisse aus der Verkehrsverflechtungsprognose 2030, hier: Los 2 – Seeverkehrsprognose – Eckwerte der Hafenumschlagsprognose, des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung u.a. für die deutschen Ostseehäfen bis 2030 im Rahmen der Bearbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplanes 2015 (BVWP) vor. Anhand der Prognosezahlen wird ein jährlicher Umschlagszuwachs für den Lübecker Hafen von 2,3% mit einem letztendlichen Umschlagsvolumen von rd. 28 Mio. t (ohne Eigengewichte = rd. 40 Mio. t inkl. Eigengewichte) für 2030 ausgewiesen (Anlage 3 – Seite 18) – nach dem Planco-Gutachten waren es 2006 rd. 53 Mio. t inkl. Eigengewichte für 2020. Der HEP wird sich deshalb weniger mit der rein quantitativen Flächensicherung und einer expansiven Hafenflächenausweitung sondern mit den qualitativen Fragen und nachhaltigen Aspekten einer Hafenentwicklung vor dem Hintergrund technologischer, infrastruktureller und marktseitiger Entwicklungen beschäftigen. Vorbehaltlich der noch zu prüfenden einzelnen Güterwarengruppenentwicklung – die Details hierzu liegen noch nicht vor und werden für Ende 2013 erwartet - ist nicht auszuschließen, dass sich eine weitere Verlagerung und Schwerpunktbildung/Standortkonzentration der Abfertigungsstandorte und zugehörigen Mengen ergibt. Anhand dieser Zahlen ist es jetzt erforderlich zu überprüfen, wie sich zukünftig die einzelnen Güterwarengruppen verändern und wie sich der Lübecker Hafen entwickeln muss, um qualitativ und quantitativ die prognostizierten Warenströme zu bewältigen.
Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Antworten darauf zu geben, wie mit den Herausforderungen der FFBQ, der Klassifizierung Lübecks als TEN-V-Kernhafen (Transeuropäisches Verkehrsnetz-Kernhafen) und der Durchsetzung reduzierter Immissionswerte im Rahmen MARPOL VI umgegangen werden soll.
Zusammen mit der Geschäftsführung der LHG besteht Einvernehmen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die erforderlichen Weichen zur Fortführung einer erfolgreichen Hafenentwicklung zu stellen. Die Arbeiten am HEP 2030 müssen jetzt begonnen werden. Hierzu gehört auch die Bearbeitung des Masterplans für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg (Beschluss der Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.34, Drs. Nr. 415).
Gemäß der Empfehlung des Gutachtens über „Die wirtschaftliche Bedeutung des Lübecker Hafens – Regionalökonomische Verflechtung und Wertschöpfungskette für Stadt und Region“ (Uniconsult 2012) sollen die Verflechtungen des Hafens mit großen Logistikern weiter ausgebaut und verstärkt hafenaffine „value added services“ geschaffen werden. Dieses ist im neuen HEP zu thematisieren und zu bearbeiten. Ziel ist es, dass sich im HEP eine Entwicklungsstrategie für einen integrierten Hafen- und Logistikstandort einschließlich Hinterlandanbindung wiederfindet.
Mit der Umstrukturierung der Zuständigkeiten im Hafen wurde die Hafenbahn als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der LPA zugeordnet. Über einen Hafenbahnentwicklungsplan ist ein Konzept zur Stärkung der Schieneninfrastruktur neben der Stärkung der Hafeninfrastruktur als wichtiger Baustein für die direkte Hinterlandanbindung der Lübecker Hafen aufzustellen.
Die Erstellung des HEP erfordert in besonderem Maße die Interaktion mit Dritten und muss unterschiedliche Interessensgruppen einbeziehen (Öffentlichkeitsarbeit). Eine unabhängige Moderation soll den Dialog zwischen Projektleitung und den Vertretern von Politik und Interessengruppen gewährleisten.
Der detaillierte Sachstandsbericht zur Fortschreibung des HEP ist als Anlage 2 beigefügt