Vorlage - VO/2013/00904  

Betreff: Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Vorberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
21.10.2013 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
18.11.2013 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
11.11.2013 
3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" geändert beschlossen   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.11.2013 
3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2013 
7. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bü Vorlage HEP_Anlage 1_finanzielle Auswirkungen
Bü Vorlage HEP_Anlage 2_Sachstandsbericht
Bü Vorlage HEP_Anlage 3_Prognose

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

Projektgruppe Hafenentwicklungsplan mit den Bereichen

1.203 Beteiligungscontrolling,

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften,

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz,

5.610 Stadtplanung,

5.660 Stadtgrün und Verkehr,

5.691 Lübeck Port Authority sowie

Lübecker Hafen-Gesellschaft,

Wirtschaftsförderung Lübeck und

Koordinierungsbüro Wirtschaft Lübeck

Ergebnis:

 

zustimmend – die Anmerkungen und Beiträge wurden eingearbeitet

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

Seit 1996 hat die Lübeck Port Authority (LPA) gem

Begründung

 

Seit 1996 hat die Lübeck Port Authority (LPA) gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1996, TOP 10.10, Drs. Nr. 1368, den Auftrag den Hafenentwicklungsplan (HEP) kontinuierlich fortzuschreiben. Während zu Beginn des neuen Jahrhunderts der Hafen mit der baulichen Umsetzung des HEP beschäftigt war, wurde danach aufgrund der Wirtschaftskrise dann keine Veranlassung einer Fortschreibung gesehen. Der Güter- und Warenumschlag konnte durch die umgesetzten Maßnahmen des immer noch aktuellen HEP abgedeckt werden und die weitere mittelfristige Hafenentwicklung ist noch durch vorhandene Potenziale vorerst gesichert.

 

Nunmehr liegen die ersten Ergebnisse aus der Verkehrsverflechtungsprognose 2030, hier: Los 2 – Seeverkehrsprognose – Eckwerte der Hafenumschlagsprognose, des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung u.a. für die deutschen Ostseehäfen bis 2030 im Rahmen der Bearbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplanes 2015 (BVWP) vor. Anhand der Prognosezahlen wird ein jährlicher Umschlagszuwachs für den Lübecker Hafen von 2,3% mit einem letztendlichen Umschlagsvolumen von rd. 28 Mio. t (ohne Eigengewichte = rd. 40 Mio. t inkl. Eigengewichte) für 2030 ausgewiesen (Anlage 3 – Seite 18) – nach dem Planco-Gutachten waren es 2006 rd. 53 Mio. t inkl. Eigengewichte für 2020. Der HEP wird sich deshalb weniger mit der rein quantitativen Flächensicherung und einer expansiven Hafenflächenausweitung sondern mit den qualitativen Fragen und nachhaltigen Aspekten einer Hafenentwicklung vor dem Hintergrund technologischer, infrastruktureller und marktseitiger Entwicklungen beschäftigen. Vorbehaltlich der noch zu prüfenden einzelnen Güterwarengruppenentwicklung – die Details hierzu liegen noch nicht vor und werden für Ende 2013 erwartet - ist nicht auszuschließen, dass sich eine weitere Verlagerung und Schwerpunktbildung/Standortkonzentration der Abfertigungsstandorte und zugehörigen Mengen ergibt. Anhand dieser Zahlen ist es jetzt erforderlich zu überprüfen, wie sich zukünftig die einzelnen Güterwarengruppen verändern und wie sich der Lübecker Hafen entwickeln muss, um qualitativ und quantitativ die prognostizierten Warenströme zu bewältigen.

 

Vor diesem Hintergrund sind insbesondere Antworten darauf zu geben, wie mit den Herausforderungen der FFBQ, der Klassifizierung Lübecks als TEN-V-Kernhafen (Transeuropäisches Verkehrsnetz-Kernhafen) und der Durchsetzung reduzierter Immissionswerte im Rahmen MARPOL VI umgegangen werden soll.

 

Zusammen mit der Geschäftsführung der LHG besteht Einvernehmen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die erforderlichen Weichen zur Fortführung einer erfolgreichen Hafenentwicklung zu stellen. Die Arbeiten am HEP 2030 müssen jetzt begonnen werden. Hierzu gehört auch die Bearbeitung des Masterplans für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg (Beschluss der Bürgerschaft vom 27.11.2008, TOP 4.34, Drs. Nr. 415).

 

Gemäß der Empfehlung des Gutachtens über „Die wirtschaftliche Bedeutung des Lübecker Hafens – Regionalökonomische Verflechtung und Wertschöpfungskette für Stadt und Region“ (Uniconsult 2012) sollen die Verflechtungen des Hafens mit großen Logistikern weiter ausgebaut und verstärkt hafenaffine „value added services“ geschaffen werden. Dieses ist im neuen HEP zu thematisieren und zu bearbeiten. Ziel ist es, dass sich im HEP eine Entwicklungsstrategie für einen integrierten Hafen- und Logistikstandort einschließlich Hinterlandanbindung wiederfindet.

 

Mit der Umstrukturierung der Zuständigkeiten im Hafen wurde die Hafenbahn als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) der LPA zugeordnet. Über einen Hafenbahnentwicklungsplan ist ein Konzept zur Stärkung der Schieneninfrastruktur neben der Stärkung der Hafeninfrastruktur als wichtiger Baustein für die direkte Hinterlandanbindung der Lübecker Hafen aufzustellen.

 

Die Erstellung des HEP erfordert in besonderem Maße die Interaktion mit Dritten und muss unterschiedliche Interessensgruppen einbeziehen (Öffentlichkeitsarbeit). Eine unabhängige Moderation soll den Dialog zwischen Projektleitung und den Vertretern von Politik und Interessengruppen gewährleisten.

 

Der detaillierte Sachstandsbericht zur Fortschreibung des HEP ist als Anlage 2 beigefügt

 

 

Formblatt bzgl

Anlagen

 

Formblatt bzgl. der finanziellen Auswirkungen - Anlage 1

Sachstandsbericht Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030) - Anlage 2

Präsentation: Verkehrsverflechtungsprognose 2030; Los 2 – Seeverkehrsprognose - Eckwerte der Hafenumschlagsprognose - Anlage 3

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bü Vorlage HEP_Anlage 1_finanzielle Auswirkungen (14 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Bü Vorlage HEP_Anlage 2_Sachstandsbericht (1333 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Bü Vorlage HEP_Anlage 3_Prognose (2087 KB)