Auszug - Antwort auf eine Anfrage von BM Carl Howe gem. § 16 der GO der Bürgerschaft vom 26.09.2013  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.6.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/01016 Antwort auf eine Anfrage von BM Carl Howe gem. § 16 der GO der Bürgerschaft vom 26.09.2013
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Grunwald, Sandra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

Antwort:

Die Wirksamkeit des zwischen der Priwall Waterfront AG und der Hansestadt Lübeck geschlossenen Kaufvertrages vom 20.12.2007 hängt vom Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck über einen Bebauungsplan ab. Die Frist für den Eintritt dieser Bedingung läuft am 31.12.2014 aus. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt der Beschluss der Bürgerschaft über den B-Plan nicht vorliegen aber unmittelbar bevorstehen, ist die Frist aufgrund folgender Regelung im Kaufvertrag zu verlängern:

„Sollte der Eintritt der Bedingung – B-Plan-Beschluss – bei Fristablauf jedoch dergestalt bevorstehen, dass bei verständiger Würdigung davon ausgegangen werden kann, dass sie in angemessener Frist eintreten wird, sind die Parteien wechselseitig zu einer Verlängerung der Frist in angemessenem Umfang verpflichtet.“

Unter der Voraussetzung, dass das B-Plan-Verfahren von allen Beteiligten weiter voran getrieben wird, ist eine Entscheidung der Bürgerschaft für diesen Fall nicht erforderlich, da sich der Anspruch auf Fristverlängerung aus dem Vertrag ergibt und von der Verwaltung auszuführen ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme