Auszug - Antwort auf Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft betr. Betreuungsgeld  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018
TOP: Ö 7.4.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00974 Antwort auf Anfrage von BM Frau Antje Jansen nach § 16 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft
betr. Betreuungsgeld
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Graf, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Antwort:

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Antworten zu 1-4

 

Das Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung, die nach Abschnitt 2 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gewährt wird.

 

Nach § 12 des BEEG ist für die Umsetzung der Regelungen zum Betreuungsgeld das Land Schleswig-Holstein zuständig.

 

Zur Beantwortung der oben stehenden Fragen wurde am 07.10.2013 das für die Region Lübeck verantwortliche Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein – Außenstelle Lübeck, Große Burgstraße 4, um Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 14.10.2013 ging eine Stellungnahme des Grundsatzdezernats des Landesamtes für Soziale Dienste Schleswig-Holstein ein.

 

Mit dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass die oben genannten Fragen nicht beantwortet werden können. Es wird mitgeteilt, dass die für eine Beantwortung erforderlichen entsprechenden Daten dort nicht vorgehalten werden. Es wird weiter auf die nach § 22 BEEG zu erstellende Bundesstatistik verwiesen, die beim Statistischen Bundesamt entwickelt wird. Die von der Antragstellerin erbetenen Angaben werden durch die Bundesstatistik nicht erfasst.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme