Vorlage - VO/2013/01019
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Beschlussvorschlag
Gemäß § 16 der GeschO der Bürgerschaft richte ich folgende Fragen an Herrn Bürgermeister Saxe:
1. Ist die Vermietung des Kreuzfahrtterminals in Travemünde durch die LHG unter bau- und
gewerberechtlichen Gesichtspunkten zulässig?
2. Warum sind die Parkplätze neben dem Kreuzfahrterminal gekündigt worden und sind dort
weitere, den Verkehr einschränkende Maßnahmen vorgesehen?
3. Beabsichtigt die Verwaltung, den Wegzug verärgerter und in ihrer Geschäftstätigkeit
behinderter Geschäftsleute in der Vorderreihe zukünftig zu verhindern und, wenn ja, in
welcher Weise? Gibt es dort während der Sommerzeit-Verkehrseinschränkungen
Ausnahmeregelungen und, wen ja, wie viele und für wen?
4. Wieweit sind die von der Bürgerschaft an den Kurbetrieb beauftragten Planungen hinsichtlich der Travepromenade gediehen und gibt es konkrete Planungen (etwa planungsrechtlich)
seitens der Verwaltung bezüglich der im Zusammenhang mit dem Yachtclub-Gebäude
angedachten Etablierung eines Gosch-Betriebs ?
5. Wie ist der Entwicklungsstand für das Areal zwischen Strandbahnhof, Bertlingstraße und der Straße „Am Kurgarten“?
Ich bitte um schriftliche Nachreichung.
Begründung
Anlagen