Siehe Anlage einschließlich Dokumentation des Jahresabschlusses 2012.
Rechtliche Grundlage
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.
Der Jahresabschluss wurde daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die Ebner, Stolz, Mönning, Bachem GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (ESMB), Hamburg, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.
Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.
Prüfung und Ergebnis
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2012 wurde zeitgerecht begonnen. Die Prüfung erfolgte mit zum Teil größeren Unterbrechungen im Zeitraum von Juni bis Oktober 2013. Insbesondere mussten die Ergebnisse der zeitintensiven Nachkalkulationen der Abfall- und Entwässerungsgebühren abgewartet werden. Bei der Entwässerungsgebühr war die Umstellung der Systematik auf getrennte Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren zu berücksichtigen. Die Nachkalkulation der Abfallgebühren war deshalb aufwendiger, weil die Wiedereingliederung der Sparte Stadtreinigung in die Entsorgungsbetriebe Lübeck abzubilden war. Im Ergebnis ergab sich aus den Nachkalkulationen ein signifikanter Gebührenüberschuss im Bereich Entwässerung, der zu einer Erhöhung der Rückstellung für Gebührenausgleich geführt und u.a. das Jahresergebnis 2012 geprägt hat. Der Wirtschaftsprüfer ESMB hat einen Bericht über die Prüfung erstellt und ein Testat zum Jahresabschluss 2012 ohne Einschränkungen erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2012 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht.
Jahresabschluss 2012 der EBL
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss, einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2012, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.
Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen „Prüfungsberichts über Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Entsorgungsbetriebe Lübeck“.
Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2012 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2012 von EUR 458.220.678,62
mit einer Summe der Erträge von EUR 84.989.339,20
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR 87.196.885,04
und einem Jahresfehlbetrag von EUR -2.207.545,84
festgestellt.
Besonderheiten des Jahresergebnisses 2012
Die EBL weisen für das Geschäftsjahr 2012 einen Jahresfehlbetrag aus. Dieser ist im Wesentlichen durch den Gebührenüberschuss in der Sparte Entwässerung in Höhe von EUR 6,3 Mio. aus dem Zeitraum 2008 - 2012 verursacht worden. Dieser Überschuss war im Geschäftsjahr 2011 aufgrund der im Rahmen der Einführung der Niederschlagswassergebühr laufenden Kalkulationen noch nicht beziffert, so dass die aufwandswirksame Rückstellungsbildung für Gebührenausgleich das Ergebnis des Jahres 2012 periodenfremd belastet.
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss und die Erläuterung der besonderen Umstände des Geschäftsjahres 2012 ergeben sich aus der Dokumentation des Jahresabschlusses 2012.
Behandlung des Jahresergebnisses
Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag von EUR 2.207.545,84 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 8 Abs. 6 EigVO kann ein etwaiger Jahresverlust nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Gewinne der folgenden fünf Jahre sind zunächst zur Verlusttilgung zu verwenden. Die Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2013 weist ein positives Ergebnis in Höhe von EUR 237.704 aus, welches nach heutigen Erkenntnissen auch erreicht wird. Auch nach den weiteren Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Entsorgungsbetriebe Lübeck ist eine positive Entwicklung der EBL gegeben. Es ist somit beabsichtigt, den Verlustvortrag durch positive Ergebnisse in den Folgejahren abzutragen.