Vorlage - VO/2013/00821  

Betreff: Austauschantrag zu VO/2013/00771 Prüfung des Gesellschafter- und des Beteiligungsvertrages mit der Deutschen Asset (Rreef)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 zurückgestellt   
26.09.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 3 / 2013 - 2018 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen und der Bürgerschaft in ihrer November Sitzung 2013 zu berichten, ob der Gesellschaftervertrag und der Beteiligungsvertrag mit der Deutschen Asset (Rreef) bei möglichem geschäftsschädigendem Verhalten des Anteilseigners gekündigt werden können.

 

Durch die Weigerung der DA, die im breiten Konsens ausgehandelte Arbeitnehmersicherung endlich zu unterzeichnen, provoziert sie die Beschäftigten im Lübecker Hafen zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen

Begründung

Durch die Weigerung der DA, die im breiten Konsens ausgehandelte Arbeitnehmersicherung endlich zu unterzeichnen, provoziert sie die Beschäftigten im Lübecker Hafen zu weiteren Arbeitskampfmaßnahmen.

 

Auch die von der DA genannten Vorbedingungen für die kommenden Tarifverhandlungen sind nicht akzeptabel. Der Kern von Tarifverhandlungen  wird damit in Frage gestellt und dies ist für die betroffenen Arbeitnehmer nicht hinnehmbar.

 

Getroffen werden durch diese von der DA provozierten Streiks insbesondere die Lübecker Spediteure, die in ihren Abläufen erheblich behindert werden.

 

Auch die Verhinderung von Investitionsmaßnahmen durch die DA und der daraus folgende Wettbewerbsnachteil im internationalen Geschäft ist als geschäftsschädigend zu bewerten.

 


Anlagen