Auszug - Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss   

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018
TOP: Ö 10.23
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 20:26 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00963 Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Belchhaus, Katharina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie die während der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB und der parallel hierzu durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a (3) Satz 1 und Satz 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit den in den beiliegenden Prüf- und Abwägungsberichten dargelegten Ergebnissen geprüft.

              Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in den als Anlagen 1 a und 1 b beigefügten Fassungen gebilligt.

              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgege­ben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 (1) BauGB wird der Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - in der als Anlage 2 beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.

3.              Die Begründung zum Bebauungsplan 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum - wird in der als Anlage 5 beigefügten Fassung gebilligt.

4.              Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung nach § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und zusammenfassender Erklärung nach § 10 (4) BauGB während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei

Ja-Stimmen:              42

Nein-Stimmen:              4

Enthaltungen:              0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.