Vorlage - VO/2013/01013  

Betreff: Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schmedt, Dieter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.11.2013 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.11.2013 
7. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Bei dem Produktsachkonto 541001 637

Beschlussvorschlag

Bei dem Produktsachkonto 541001 637.7852000 - Gemeindestraßen/Straßenbrücke Reecke/Tiefbaumaßnahmen wird gem. § 95 f (1) der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2013 eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2014 in Höhe von 1.300.000 Euro bewilligt.

Die Deckung erfolgt aus einer Verpflichtungsermächtigung bei Produktsachkonto 542001 104.7852000 - Kreisstraßen/Neubau an den Schießständen/ Kirschenallee/ Tiefbaumaßnahmen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 - Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Für Kinder und Jugendliche ist dieser Verfahrensschritt nicht von Relevanz.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lübeck gem.      § 10 StrWG SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1 - entfällt).

Durch die Inanspruchnahme der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ergeben sich im Haushaltsjahr 2014 Auszahlungen in Höhe von 1.300.000 EUR.

 

Die geplante Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung dient dazu, den Bauauftrag für die Erstellung der Straßenbrücke Reecke fristgerecht ausschreiben zu können Die Mittel werden erst im Haushaltsjahr 2014 kassenwirksam, da die Au

Begründung

Die geplante Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung dient dazu, den Bauauftrag für die Erstellung der Straßenbrücke Reecke fristgerecht ausschreiben zu können Die Mittel werden erst im Haushaltsjahr 2014 kassenwirksam, da die Auftragsvergabe für das Frühjahr 2014 vorgesehen ist. In der Haushaltsaufstellung für 2014 sind die Mittel zum Bau der Brücke in Reecke mit 1.300.000 EUR angemeldet.

Eine Deckung für die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung kann innerhalb des Bereichs Stadtgrün und Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Unter dem Produkt -Sachkonto 542001 104.7852000, „Neubau an den Schießständen/Kirschenallee“ steht eine Verpflichtungsermächtigung von 3.820.000 EUR für das Jahr 2013 zu Lasten 2014 zur Verfügung. Sie wird nicht zum Tragen kommen, da die Baumaßnahme in diesem Jahr nicht mehr begonnen wird.

 

Aufgrund der festgestellten Schäden an der Straßenbrücke Reecke wurde die Brücke vom Bereich Stadtgrün und Verkehr am 28.01.2013 für den Kfz-Verkehr gesperrt.

Auf die Wegeverbindung über die Brücke zwischen Reecke und Hamberge kann langfristig nicht verzichtet werden, daher empfahl der Bereich Stadtgrün und Verkehr einen Ersatzneubau der Brücke als einspuriges Bauwerk.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 21.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, den Ersatzneubau der Straßenbrücke in Reecke zu planen. Die Hintergründe sind weitgehend bekannt oder können im Detail in frühern Vorlagen nachgelesen werden (siehe öffentliche Bürgerschafts-Vorlage VO/2013/00346). Den betroffenen Nutzern der Brücke wurde eine schnelle Lösung mit einem Neubau zugesagt.

Inzwischen ist die Entwurfsplanung der neuen Brücke soweit fortgeschritten, dass die Ausschreibung des Bauauftrags im Dezember 2013 erfolgen kann. Ziel ist es, das Bauwerk über den Winter/das Frühjahr auszuschreiben, damit im nächsten Frühsommer die Arbeiten beginnen können.

Sowohl von dem Land Schleswig-Holstein, dem Landkreis Stormarn und auch von den betroffenen Nachbargemeinden Hamberge und Klein Wesenberg wurden Fördermittel bzw. Beteiligungen in Aussicht gestellt. Fest zugesagte Summen können noch nicht genannt werden, derzeit kann von Zuschüssen in Höhe von 850.000,00 EUR ausgegangen werden.

 

 

 

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt

Anlagen

Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen – entfällt.