Vorlage - VO/2013/00980  

Betreff: Festsetzung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Hansestadt Lübeck 2014
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.322 - Melde- und Gewerbeangelegenheiten Bearbeiter/-in: Sonntag, Claudia
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
19.11.2013 
3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.11.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 4 / 2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Allgemeinverfügung
Stellungnahme Stadtschülerparlament
Stadtverordnung

Anregung des Lübeck-Managements

Beschlussvorschlag

Anregung des Lübeck-Managements

 

Nach den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29

Begründung

Nach den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LÖffZG) vom 29.11.2006 dürfen aus besonderem Anlass an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise Ladenöffnungszeiten genehmigt werden. Der Zeitraum, in dem die Verkaufsstellen geöffnet sein dürfen, darf dabei fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten und muss spätestens um 18.00 Uhr enden. Zu unterscheiden ist diese Regelung von der künftig ebenfalls geltenden sog. Bäderverordnung des Landes, die aufgrund der Neuregelung vom 21.05.2013 eine Öffnung von Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten in der Zeit von 17.12. bis 08.01. und vom 15.03. bis 31.10. an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden im Zeitraum von 11.00 bis 19.00 Uhr für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs erlaubt. Diese tägliche Öffnungszeit legt die Behörde (Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten) nach Anhörung der Betroffenen sowie der örtlichen Kirchengemeinden durch Allgemeinverfügung fest. Die Anhörung ist erfolgt. Die Allgemeinverfügung ist zur Information als Anlage 1 beigefügt. Die Bekanntgabe in der Lübecker Stadtzeitung wird am 17.12.2013 erfolgen.

 

Daneben ist beabsichtigt, für den gesamten Bereich der Hansestadt Lübeck an folgenden Sonntagen Ladenöffnungszeiten von 13.00 bis 18.00 Uhr festzusetzen:

 

2. März 2014              Anlass: „60. Lübecker Presseball“

25. Mai 2014              Anlass: „Hansetag 2014“

5. Oktober 2014              Anlass: „Eine Stadt feiert Erntedank“

2. November 2014              Anlass: „56. Nordische Filmtage“

 

Termine und Geltungsbereich der verkaufsoffenen Sonntage wurden im Vorwege unter den Beteiligten (Lübeck-Management, Partner des Möbelhandels, Citti-Park und „Anlieger“, Kirchenvertreter) abgestimmt. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat ebenfalls stattgefunden, da die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 27.9.2012, TOP 4.35, Drs. 42, Austauschblatt, folgenden Beschluss gefasst hat:

 

„Der Bürgermeister wird aufgefordert, die auf Anregung des Lübeck-Management vorgeschlagenen verkaufsoffenen Sonntage in der Hansestadt Lübeck 2014 werden nur genehmigt, wenn Kinder und Jugendliche an der Entscheidung zum Festlegen der verkaufsoffenen Sonntage im Verfahren mit einbezogen werden. Wenn ein oder beide Elternteile am Sonntag arbeiten müssen, sind sie in ihren Belangen direkt berührt.“

 

Der Bereich Jugendarbeit als Ansprechpartner für detaillierte Fragen bezüglich der Zielgruppe wurde bei der Klärung einer geeigneten Form der Beteiligung der hier vorliegenden Zielgruppe (Kinder und Jugendliche, deren Eltern am verkaufsoffenen Sonntag arbeiten müssen) einbezogen. Die Kreiselternvertretung Lübeck, die Stadtelternvertretung Lübeck, der Kreiselternbeirat der Gemeinschaftsschulen in der Hansestadt Lübeck, das Stadtschülerparlament Lübeck und der Lübecker Jugendring wurden um Stellungnahmen gebeten. Die Stadt- und Kreiselternvertretung Lübeck und der Kreiselternbeirat gaben an, nicht zuständig zu sein. Der Lübecker Jugendring hat keine Rückmeldung abgegeben.

 

Das Stadtschülerparlament hat den o. g. Beschluss der Bürgerschaft am 11.09.2013 in ihrer Sitzung angesprochen. Mit Stellungnahme vom 16.09.2013 (Anlage 2) spricht es sich für eine Öffnungszeit an verkaufsoffenen Sonntagen im Zeitraum von 11.00 bis 17.00 Uhr aus.

 

Da bei Festlegung der Öffnungszeiten nach dem LÖffZG die Zeit des Hauptgottesdienstes zu berücksichtigen ist, ist die Ordnungsbehörde dem Vorschlag des Lübeck-Managements gefolgt. Der Entwurf der Stadtverordnung (Anlage 3) ist beigefügt.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister. Vor Erlass ist die Stadtverordnung der Bürgerschaft vorzulegen.

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Allgemeinverfügung (53 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Stellungnahme Stadtschülerparlament (244 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Stadtverordnung (40 KB)