| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2024 (Liegt vor) |
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SI/2024/541 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu Kunst- /Hybridrasenplätzen |
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VO/2024/13538 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antwort zur Anfrage des AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) im Hauptausschuss am 10.09.2024 zu Kunst- /Hybridrasenplätzen |
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VO/2024/13538-01 |
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| Ö 3.2 |
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Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Beendigung der Aktivitäten der Bürgerakademie |
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VO/2024/13542 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort auf die Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Unabhängige Volt-PARTEI): Beendigung der Aktivitäten der Bürgerakademie / Hauptausschuss am 10.09.2024 |
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VO/2024/13542-01 |
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| Ö 3.3 |
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Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zu After-Work-Party trotz Haushaltssperre |
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VO/2024/13746 |
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| Ö 3.4 |
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Ausschreibungstext der Planstelle der Werkleitung des Betriebes Lübecker Schwimmbäder (Liegt jetzt vor) |
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VO/2024/13726 |
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| Ö 3.5 |
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Ausschreibungstext der Planstelle der Leitung des Bereiches Stadtplanung und Bauordnung (Liegt jetzt vor) |
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VO/2024/13742 |
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| Ö 3.6 |
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NEU: Mündl. Mitteilung des Senators Hinsen: Einstellung von Verfahren gegen Mitarbeitende des Bereichs Stadtwald wegen Korruptionsverdacht |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Personalbericht 2023 / 2024 (Liegt jetzt vor) |
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VO/2024/13672 |
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| Ö 4.2 |
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Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 |
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VO/2024/13683 |
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| Ö 4.2.1 |
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AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN), AM Christopher Lötsch (CDU), AM Thorsten Fürter (FDP): Antrag zu VO/2024/13683 Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2025 |
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VO/2024/13683-01 |
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| Ö 4.3 |
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3. Quartalsbericht zum Haushalt 2024 |
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VO/2024/13652 |
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| Ö 4.4 |
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9. Bericht zum Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK-Bericht 2023) |
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VO/2024/13642 |
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| Ö 4.5 |
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Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Zurückgestellt am 16.07.24 - Der Bericht hat sich durch den überarbeiteten Bericht erledigt !! Siehe TOP 4.5.1) |
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VO/2024/13171 |
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| Ö 4.5.1 |
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Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht |
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VO/2024/13171-06 |
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| Ö 4.6 |
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Bericht über die Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13678 |
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| Ö 4.7 |
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Gutachten Herreninsel (Zurückgestellt am 12.11.24) |
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VO/2024/13147 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2024 |
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VO/2024/13632 |
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| Ö 5.2 |
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Verkauf von Kommanditanteilen der TraveKom projects GmbH & Co. KG |
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VO/2024/13599 |
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| Ö 5.3 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13584 |
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| Ö 5.4 |
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Stiftung Heiligen-Geist-Hospital (HGH): Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13374 |
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| Ö 5.5 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung des
Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13375 |
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| Ö 5.6 |
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Stiftung Kriegsopferdank: Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13376 |
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| Ö 5.7 |
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Stiftung "Lübecker Wohnstifte" (LW): Feststellung des Jahresabschlusses 2021 |
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VO/2024/13377 |
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| Ö 5.8 |
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Stiftung Haus der Jugend (HdJ): Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13378 |
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| Ö 5.9 |
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Stiftung Lübecker Altstadt: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13379 |
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| Ö 5.10 |
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Stiftung St. Johannis-Jungfrauenkloster (JJK): Feststellung des Jahresabschlusses 2022 |
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VO/2024/13596 |
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| Ö 5.11 |
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Stiftung Kriegsopferdank (KOD): Feststellung des Jahresabschluss 2022 |
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VO/2024/13597 |
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| Ö 5.12 |
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Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13477 |
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| Ö 5.13 |
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Terminierung der Wahlversammlung zur Wahl eine Behindertenbeirates gemäß §47d GO und Berufung Wahlleiterin/Stellvertretung |
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VO/2024/13655 |
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| Ö 5.14 |
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Umwidmung der finanziellen Mittel "Duschbus" für die hygienische Versorgung obdachloser Menschen
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VO/2024/13675 |
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| Ö 5.15 |
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Änderung und Neufassung der Satzung der Stiftung Vereinigte Testamente |
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VO/2024/13653 |
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| Ö 5.16 |
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1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13644 |
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| Ö 5.17 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Pohl |
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VO/2024/13557 |
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| Ö 5.18 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Landgraben |
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VO/2024/13563 |
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| Ö 5.19 |
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Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehren |
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VO/2024/13518 |
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| Ö 5.20 |
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Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung für die freiwilligen Feuerwehren |
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VO/2024/13340 |
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| Ö 5.21 |
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Gründung Lübecker Klimafonds |
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VO/2024/13406-01 |
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| Ö 5.22 |
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Zustimmung zum Nachtragsplan der Kameradschaftskasse der FF Lübeck-Dummersdorf für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13686 |
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| Ö 5.23 |
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Verlängerung der Budgetverträge freie KiTa Träger über den 31.12.2024 hinaus |
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VO/2024/13485 |
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| Ö 5.24 |
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Erarbeitung einer einheitlichen Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagesförderung |
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VO/2024/13365-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten. |
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14.11.2024 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 9 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 0 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
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26.11.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.24 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich die Annahme der Beschlussvorlage.
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28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.11 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Mit Beschluss vom 30. März 2023 (VO/2023/11893) wurde der Bürgermeister beauftragt, durch die Verwaltung und unter Einbeziehung externer Expert:innen einen moderierten Entwicklungsprozess hinsichtlich der Kostenbeteiligung von Eltern an den Betreuungsleistungen und der Verpflegung in der Kindertagespflege einzuleiten. Die Bürgerschaft nimmt den beigefügten Ergebnisbericht dieses Prozesses zur Kenntnis. 2. Die Bürgerschaft bekräftigt das Ziel, Familien bei den Zuzahlungen für die Kindertagesförderung dauerhaft zu entlasten, welches ohne Ausweitung des Landesanteils an der Finanzierung von der Hansestadt Lübeck allenfalls schrittweise erreicht werden kann. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die kommunalen Landesverbände ab 2025 erhebliche Mehrbelastungen durch die KiTaG-Reform im Land S.H. erwarten, welche aufgrund fehlender Beschlüsse des Landtages und damit auch ihrer Umsetzung in Berechnungstools des Landes von der Verwaltung aktuell noch nicht beziffert werden können. 3. Die von der Bürgerschaft im Rahmen des Moratoriums (VO/2024/13365) mit dem Ziel der rechtlich gebotenen Gleichbehandlung aller Familien in der Hansestadt Lübeck beschlossene Bezuschussung der in der Kindertagesförderung erhobenen Verpflegungskosten in Höhe von 50,00 Euro pro Monat und Kind wird ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 nicht fortgesetzt, da jedweder Einsatz kommunaler Mittel für die Verpflegung die Refinanzierung aus Mitteln des SGB II (Bildung und Teilhabe) für etwa 1/3 der verpflegten Kinder reduziert - zum Schaden für den Haushalt der Hansestadt Lübeck bzw. zugunsten des Bundeshaushalts (ca. 1,3 Mio. €), und da das KiTaG SH zur Erhebung der Verpflegungskosten Regelungen trifft, die auch für den öffentlichen Träger anzuwenden sind. 4. Der Bürgermeister wird entsprechend der Empfehlungen im beigefügten Bereicht gebeten, der Bürgerschaft im Februar 2025 eine Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine einheitliche Kostenbeteiligung der Familien an den Betreuungsleistungen für die Kindertagesförderung in Einrichtungen des öffentlichen und der freien Träger sowie der Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck ab dem Kindergartenjahr 2025/26 vorsieht. Maßgabe hierfür ist das Ziel, die allgemeine Entlastung aller Familien durch Unterschreitung des im KiTaG-SH definierten „Beitragsdeckels“ mit einer weiter gehenden Entlastung solcher Familien zu kombinieren, die eher geringfügig oberhalb der Grenze für eine vollständige Befreiung von Kostenbeiträgen liegen oder aufgrund anderer Umstände besonders belastet sind. 5. Bei der Erstellung der einheitlichen Beitragsordnung geltend ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sollen die in 2024 für die Entlastung von Familien eingesetzten und tatsächlich bei den Familien angekommenen Mittel eingesetzt werden. Insgesamt werden in 2024 voraussichtlich rund 3,46 Millionen Euro für den Verpflegungszuschuss aufgewandt, wovon etwa 1,3 Mio. € der Bundeskasse zugutekommen, also nicht den Familien. 6. Im Haushalt 2025 sind nur 7/12 der Aufwendungen in 2024 (Moratorium bis 31.07.2025, VO/2024/13365) geplant und beschlossen. Das in Anlage 8 unter Ziff. 7 des Beschlusses zum Haushalt 2025 (VO/2024/13494) benannte Kosolidierungsziel von 1,16 Mio. € Ertragsteigerung durch „Prüfung der Möglichkeit zur Umschichtung der Elternentlastung auf Betreuungsentgelt statt Mittagessen“ ist daher nicht zu erreichen. Der Bürgermeister wird gebeten, im Haushaltsvollzug anderweitige Vorschläge zur Kompensation zu entwickeln.. Die Bürgerschaft nimmt z. K., dass die unter 5. vorgeschlagene Regelung gegenüber dem Haushaltsbeschluss der Bürgerschaft Mehrausgaben in Höhe von ca. 1,00 Mio. Euro zur Folge hat (5/12 für den Zeitraum 01.08.2025 - 31.12.2025); ab 2026 ist mit jährlichen Ausgaben für die Entlastung von Familien in Höhe von etwa 2,16 Millionen Euro zu rechnen, d.h. gegenüber 2024 kann Konsolidierungsbeitrag von ca. 1,3 Mio. € erreicht werden. 7. Sofern abbildbar und im Gesamthaushalt auch künftig genehmigungsfähig, sollen diese freiwilligen Leistungen in den Haushalten ab 2026 fortgeschrieben werden. 8. Der Bürgermeister wird gebeten, den Zugang zu sozial oder aufgrund der Familiensituation bedingten Ermäßigungen zu verbessern durch ein Online - Verfahren zur Antragstellung, Information/Schulung der Fachkräfte bei den Trägern sowie verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu ist dem Jugendhilfeausschuss im ersten Quartal 2026 zu berichten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 41 | Nein-Stimmen | 4 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Hiernach erfolgt die Abendpause in der Zeit von 18.33 bis 19.20 Uhr.
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| Ö 5.25 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 Euro zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2024 |
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VO/2024/13680 |
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| Ö 5.26 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 30.334,00 Euro für die berufsbegleitende Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss an der VHS Lübeck 2024 bis 2026 |
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VO/2024/13682 |
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| Ö 5.27 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für das Produkt Jugendhilfe |
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VO/2024/13503 |
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| Ö 5.28 |
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Bebauungsplan 32.77.00 - Europaweg / Ostseestraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2024/13658 |
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| Ö 5.29 |
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Projektfreigabe "Kauf von WC-Modulen" an der Trave Grund- und Gemeinschaftsschule über 175.000,- EUR |
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VO/2024/13593 |
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| Ö 5.30 |
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Bebauungsplan 23.27.00 - Steinrader Damm / Schönböckener Hauptstraße - Satzungsbeschluss |
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VO/2024/13631 |
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| Ö 5.31 |
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Bebauungsplan 19.03.00 - Niendorf / Holzkoppel - Satzungsbeschluss
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VO/2024/13650 |
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| Ö 5.32 |
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Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 32.26.00 - Helldahl / Leegerwall - Satzungsbeschluss
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VO/2024/13670 |
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| Ö 5.33 |
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Verkehrsentwicklungsplan - Teilgutachten Potenzialanalyse Straßenbahn (Zurückgestellt am 12.11.24) |
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VO/2024/13418 |
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| Ö 5.34 |
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Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern; die Vorlage wurde in der letzten Sitzung vertagt) |
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VO/2024/13645 |
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| Ö 5.34.1 |
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AM Bernhard Simon (CDU), Dr. Axel Flasbarth (Bü90/Grünen), Thorsten Fürther (FDP): Änderungsantrag - Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer |
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VO/2024/13645-01 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU & FDP: AT zu Regelungen im Zusammenhang mit Interessenbekundungen und Ausschreibungen für städtische Immobilien und städtebauliche Verträge bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
(Mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft. Zurückgestellt am 12.11.24) |
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VO/2024/13394-01 |
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| Ö 6.2 |
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BM Möller: Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Freiwillige Feuerwehr
(Überweisung in den Hauptausschuss (federf.) und den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 10.10.23 - Siehe hierzu TOP 5.20) |
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VO/2023/12366 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 7.1 |
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AM Juleka Schulte-Ostermann Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Zurückgestellt am 16.07.24 - Siehe hierzu TOP 4.5 und 4.5.1) |
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VO/2024/13171-02 |
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| Ö 7.1.1 |
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Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren (Zurückgestellt am 16.07.24 - Siehe hierzu TOP 4.5 und 4.5.1) |
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VO/2024/13171-03 |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 8.1 |
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Bericht zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in städtischen Gesellschaften |
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VO/2024/13669 |
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| Ö 8.2 |
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Rahmenplan Gleichstellung 2024 |
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VO/2024/13673 |
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| Ö 8.3 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen in städtischen Gesellschaften (Zurückgestellt am 12.11.24) |
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VO/2024/13712 |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2024 (Liegt vor) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 13.1 |
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Marktangemessenheit des Nutzungsentgeltes für die von der LHG betriebene städtische Hafenflächen |
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| N 13.2 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert ab 10.000,- Euro netto |
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| N 13.3 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge an Architekten, Ingenieure und Sachverständige im Wert ab 5.000,- Euro netto |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Fortschreibung des Rahmenvertrages über Dienstleistungen im Bereich Verwaltungsmodernisierung (Digitalisierung) und Standortentwicklung (Smart City) |
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| N 14.2 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Heiweg |
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| N 14.3 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Fehlingstraße |
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| N 14.4 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Am Fischereihafen |
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| N 14.5 |
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Verkauf eines unbebauten Erbbaurechtes, Blankenseer Straße |
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| N 14.6 |
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Vergabeentscheidung zur Beratungsleistung "Prüfauftrag Organisation des Jugendamtes" (Liegt jetzt vor) |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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