Auszug - Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung für die freiwilligen Feuerwehren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende schlägt vor, diese Angelegenheit gemeinsam mit der unter TOP 6.2 zu beraten, wogegen seitens der Ausschussmitglieder kein Widerspruch erhoben wird.
AM Lötsch beantragt für die CDU die Änderung des Beschlussvorschlags. Der Beschlusspunkt 3 solle in geänderter Fassung lauten:
„Die Umsetzung wird spätestens bis Sommer 2025 evaluiert und der Bürgerschaft berichtet. Entsprechend der Haushaltslage ist eine Fortführung dieser Zahlung über das Haushaltsjahr 2025 hinaus vorgesehen.“
Zu dieser Angelegenheit sprechen außerdem Senator Hinsen, der erklärt, dass der Antrag von BM Möller unter TOP 6.2 mit Vorlage dieser Beschlussvorlage als erledigt betrachtet wird, AM Zahn und BM Möller, der seinen Antrag unter TOP 6.2 ebenfalls als erledigt betrachtet.
Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr in der Hansestadt Lübeck beschließt die Bürgerschaft das für 2024 und 2025 umzusetzende nachfolgende Konzept:
- Die in der Haushaltssitzung der Bürgerschaft am 28.09.2023 beschlossene Aufwandsentschädigung in Höhe von 170.000 € wird bis zum 31.12.2024 (bzw. für das Jahr 2025 bis zum 31.12.2025) an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt.
- Die Auszahlung an die Kameradschaftskassen der 22 Ortswehren erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 auf Grundlage der Anzahl der aktiven Mitglieder zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres. Die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Ortswehren beschließen über die Verwendung der Mittel.
- Die Umsetzung wird spätestens bis Sommer 2025 evaluiert und der Bürgerschaft berichtet. Entsprechend der Haushaltslage ist eine Fortführung dieser Zahlung über das Haushaltsjahr 2025 hinaus vorgesehen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
| einstimmige Annahme | X |
einstimmige Ablehnung |
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Ja-Stimmen |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Kenntnisnahme |
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Vertagung |
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Ohne Votum |
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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig die Annahme der geänderten Beschlussvorlage.