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Auszug - Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung für die freiwilligen Feuerwehren  

23. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.20
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13340 Aufwandsentschädigungen / Ehrenamtsförderung für die freiwilligen Feuerwehren
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1.
2. Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lemsky, Sebastian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende schlägt vor, diese Angelegenheit gemeinsam mit der unter TOP 6.2 zu beraten, wogegen seitens der Ausschussmitglieder kein Widerspruch erhoben wird.

 

AM Lötsch beantragt für die CDU die Änderung des Beschlussvorschlags. Der Beschlusspunkt 3 solle in geänderter Fassung lauten:

 

Die Umsetzung wird spätestens bis Sommer 2025 evaluiert und der Bürgerschaft berichtet. Entsprechend der Haushaltslage ist eine Fortführung dieser Zahlung über das Haushaltsjahr 2025 hinaus vorgesehen.

 

Zu dieser Angelegenheit sprechen außerdem Senator Hinsen, der erklärt, dass der Antrag von BM Möller unter TOP 6.2 mit Vorlage dieser Beschlussvorlage als erledigt betrachtet wird, AM Zahn und BM Möller, der seinen Antrag unter TOP 6.2 ebenfalls als erledigt betrachtet.

 

Der Vorsitzende lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

Zur Anerkennung des gesellschaftlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr in der Hansestadt Lübeck beschließt die Bürgerschaft das für 2024 und 2025 umzusetzende nachfolgende Konzept:

 

  1. Die in der Haushaltssitzung der Bürgerschaft am 28.09.2023 beschlossene Aufwandsentschädigung in Höhe von 170.000 € wird bis zum 31.12.2024 (bzw. für das Jahr 2025 bis zum 31.12.2025) an die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren ausgezahlt.

 

  1. Die Auszahlung an die Kameradschaftskassen der 22 Ortswehren erfolgt in den Jahren 2024 und 2025 auf Grundlage der Anzahl der aktiven Mitglieder zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Vorjahres. Die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Ortswehren beschließen über die Verwendung der Mittel.

 

  1. Die Umsetzung wird spätestens bis Sommer 2025 evaluiert und der Bürgerschaft berichtet. Entsprechend der Haushaltslage ist eine Fortführung dieser Zahlung über das Haushaltsjahr 2025 hinaus vorgesehen.


 

 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der geänderten Beschlussvorlage.