Vorlage - VO/2024/13171  

Betreff: Schulentwicklungsplanung Förderzentren
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Ahlborn-Ritter, Lena
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
16.05.2024 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.05.2024 
15. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.06.2024 
16. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
16.07.2024 
18. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
26.11.2024 
23. Sitzung des Hauptausschusses      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
30.05.2024 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Schul- und Sportausschuss zur Kenntnisnahme
20.06.2024 
8. Sitzung des Schul- und Sportausschusses zurückgestellt   
14.11.2024 
11. Sitzung des Schul- und Sportausschusses      
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
02.07.2024 
11. Sitzung des Ausschusses für Soziales zurückgestellt   
14.11.2024 
15. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
14.11.2024 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Schulentwicklungsplanung Förderzentren

Beschlussvorschlag

Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung betrifft die Förderzentren in Trägerschaft der Hansestadt Lübeck. Die Schulentwicklungsplanung umfasst eine langfristige Schüler:innenzahlenprognose sowie eine Analyse der vorhandenen Schulstruktur und des zu erwartenden Raumbedarfs.


Begründung

Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick

 

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Über die Prognose der zukünftigen Schüler:innenzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schüler:innen Rechnung tragen.

Die absolute Zahl an Kindern mit einem Förderbedarf und der Anteil der Schüler:innen, die nicht integrativ, sondern an einem Förderzentrum beschult werden, sind seit einigen Jahren steigend. Mit den prognostizierten steigenden Schüler:innenzahlen für Lübeck werden zukünftig mehr Kinder an die Förderzentren kommen. Diese haben teilweise schon jetzt zu geringe Kapazitäten und benötigen dringend einen räumlichen Ausbau. Zudem besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf.

Die Hansestadt Lübeck verfolgt als Schulträger das Ziel, die Inklusion voranzutreiben und alle Schulgebäude nach und nach derart auszurüsten, dass eine inklusive Beschulung aller Kinder möglich ist. Eine Schulentwicklungsplanung der Förderzentren, wie sie hier vorgenommen wird, hat zum Ziel, den Kindern, die momentan und zukünftig besonderen Unterstützungsbedarf haben, adäquate Angebote machen zu können.

Die Prognose sagt für den rderschwerpunkt geistige Entwicklung langfristig eine Drei- bis Vierzügigkeit voraus. Für die Versorgung der zukünftigen Schüler:innen werden kurzfristige Maßnahmen (Interimscontaineranlagen) sowie langfristig die Optionen Beschulung am Förderzentrum, Ausbau der Campus-Klassen sowie eine inklusive Schule diskutiert.

Die Sanierung/ der Teilneubau des rderzentrums körperlich-motorische Entwicklung Matthias-Leithoff-Schule ist bereits beschlossen (VO/2021/09891), wodurch das vorhandene Raumdefizit behoben und Barrierefreiheit hergestellt wird. Das Raumprogramm wurde gemeinsam mit der Schule nach pädagogischen Maßstäben erarbeitet und entspricht den Ansprüchen eines modernen Förderzentrums für körperlich-motorische Entwicklung. Die Schule wird nach der Sanierung für eine Zweizügigkeit ausgelegt sein.

An den beiden rderzentren Lernen/ Sprache/ emotionale und soziale Entwicklung herrscht momentan noch keine Raumknappheit. Ein weiterer Ausbau ist vor dem Hintergrund der für diesen Förderschwerpunkt vorgesehenen inklusiven/integrativen Beschulung nicht geplant. Beide Schulen werden auch zukünftig einzügig sein. An der Berend-Schröder-Schule ist eine Komplettsanierung beschlossen worden (VO/2017/04747; VO/2019/08123), in deren Zuge auch die Herstellung der möglichst weitgehenden Barrierefreiheit vorgesehen ist. An der Astrid-Lindgren-Schule ist derzeit keine Sanierung geplant.

 


Anlagen

Schulentwicklungsplanung Förderzentren

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Schulentwicklungsplanung Förderzentren (1814 KB)    
Stammbaum:
VO/2024/13171   Schulentwicklungsplanung Förderzentren   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2024/13171-01   AM Finn-Yannes Acker (Fraktion LINKE & GAL), Antrag zu VO/2024/13171 Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-02   AM Juleka Schulte-Ostermann Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-03   Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-04   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-05   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-06   Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich