Vorlage - VO/2024/13171-04
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Beschlussvorschlag
Vergleichende Kosten- und Zeitschätzung für Förderschulmodelle in Lübeck
Die Verwaltung wird gebeten, bis August 2024 den voraussichtlichen Kostenplan für Förderschulen
a) für die im Bericht VO/2024/13171 von der Lübecker Verwaltung dargelegten Planung des Förderschulausbaus und dazu im Vergleich
b) die Kosten für "Förderschule ohne Schüler*innen" nach dem Vorbild der schleswig-holsteinischen Kommunen Eutin und Schwarzenbek in Adaption für Lübeck
darzulegen.
Darzulegen ist ebenfalls im Vergleich die jeweils zeitliche Dauer für die Realisierung der zwei verschiedenen Modelle a) und b).
Sowohl bei den Kosten- als auch der Zeitplanung reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine erste Kosten- und Zeitschätzung basierend auf den zum jetzigen Zeitpunkt im Rahmen dieses Berichtsantrags für eine Kosten- und Zeitschätzung verfügbaren Daten. Einschlägige Daten aus dem Bereich des Schulbaus inkl. Schulsanierungen Lübecks sind hierbei für die Schätzung heranzuziehen, sofern diese geeignet erscheinen und/oder wenn es keine anderen nutzbaren Daten geben sollte.
Bei der vergleichenden Zeit- und Kostenschätzung sind die jeweils mit Schulbau verbundenen
- gesetzlichen Klimaschutzvorschriften in der Zeit- und Kostenfolge sowie
- Umweltfolgekosten inkl. der finanziellen Auswirkung von gegebenenfalls neuer Flächenversiegelungen
zu berücksichtigen.
Bei dem Kostenvergleich sind ebenfalls die Betriebs- und Instandhaltungskosten der Gebäude nach a) und b) für Lübeck einander vergleichend gegenüberzustellen (wie z.B. Hausmeister- und Sach-/Materialkosten für Gebäudeinstandhaltung, Reinigungspersonal/-kosten der Gebäude, Energiekosten etc.).
Begründung
Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel der Hansestadt Lübeck ist es wichtig, verschiedene Optionen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sorgfältig gegenüberzustellen, um eine fundierte Entscheidung über die kostengünstigste und effizienteste Lösung durch die Kommunalpolitik treffen zu können. Dies insbesondere, da Schulbau stets mit erheblichen Kosten in Millionenhöhe verbunden ist. Als Schulträger ist die Stadt Lübeck für die Finanzierung und den Bau bzw. die Sanierung von Schulgebäuden verantwortlich. Daher müssen die Investitions- und laufenden Kosten für Förderschulen aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden. Eine frühzeitige Kostenabschätzung verschiedener Modelle ermöglicht es, die finanziellen Auswirkungen zu bewerten und dem folgend die am besten geeignete Option für Lübeck auszuwählen. Zudem wird durch den Vergleich der Realisierungszeiträume sichergestellt, dass neben den Kosten auch die zeitliche Komponente berücksichtigt wird. So kann ergänzend zu dem Aspekt der Kosten auch bei der Entscheidung der Schulentwicklung berücksichtigt werden, ob eine schnellere Lösung oder ein längerfristiges Modell vorzuziehen ist.
Insgesamt zielt der Berichtsantrag darauf ab, durch eine gründliche Analyse der unter a) und b) im Antrag genannten zwei unterschiedlichen Förderschulkonzepte, die knappen Haushaltsmittel Lübecks möglichst effizient und nachhaltig einzusetzen. Dies ist angesichts der Haushaltslage und in Anbetracht des erheblichen Investitionsbedarfes in die Schulentwicklung aller Schulformen aus Sicht von LINKE & GAL ein sinnvoller und verantwortungsvoller Ansatz
Anlagen