Vorlage - VO/2024/13171-01  

Betreff: AM Finn-Yannes Acker (Fraktion LINKE & GAL), Antrag zu VO/2024/13171 Schulentwicklungsplanung Förderzentren
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13171
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Schul- und Sportausschuss zur Entscheidung
16.05.2024 
7. Sitzung des Schul- und Sportausschusses abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


1. Die vorgelegte Schulentwicklungsplanung wird zurückgewiesen. Stattdessen wird eine Planung erarbeitet, die nach der UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion an Regelschulen ermöglicht.
 

Vorbild sollen die Kommunen Eutin und Schwarzenbek sein, die Förderzentren ohne Schüler:innen haben, und von denen die Förderschullehrkräfte bedarfsgerecht und anlassbezogen in die Regelschulen entsendet werden.

 

2. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen des Landes Schleswig-Holstein, der Lübecker Beirat für Menschen mit Behinderungen sowie die AG Inklusion sind in die Planung einzubeziehen.


 


Begründung

rderschulen widersprechen der UN-Behindertenrechtskonvention

 

"Das Förderzentrum Eutin unterstützt Kinder und Jugendliche mit den Förderbedarfen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung." Das Aufgabenfeld umfasst die Bereiche der Prävention und der Inklusion in diesen Förderschwerpunkten. "Die Aufgaben nehmen die Lehrkräfte ausschließlich vor Ort an den allgemeinbildenden Schulen wahr. Am Standort des Förderzentrums selbst findet kein Unterricht statt."
(www.albert-mahlstedt-schule-eutin.de)

 

 

Auch das Centa Wulf Schwarzenbek (CWS) ist ein Förderzentrum im Herzogtum Lauenburg mit dem Schwerpunkt Lernen, bei dem die Lehrkräfte in den Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie den Kitas im Umfeld präventiv, integrativ und inklusiv arbeiten.

 

Nach diesen Vorbildern soll auch die Hansestadt Lübeck die Schulentwicklungsplanung Förderzentren neu aufstellen und Inklusion an allgemeinbildenden Schulen voranbringen, anstelle durch Ausbau der Förderzentren als Beschulungsort für die kommenden Jahrzehnte separate Strukturen zu manifestieren und sogar noch auszuweiten.

 

Die Beispiele Eutin und Schwarzenbek zeigen eindeutig, dass die Landesregierung SH/ das Bildungsministerium NICHT dazu verpflichtet, dass Förderschulzentren mit SuS ausgeweitet werden; auch nicht im Rahmen des sogenannten Elternwahlrechts, was auch nach UN-Staatenprüfung ein unhaltbares Scheinargument zur Rechtfertigung unzulässiger Exklusion ist.

 

hrend der zweitägigen Staatenprüfung durch die UN zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im September 2023 in Genf ließen die Expertinnen und Experten keinen Zweifel, dass das Förderschulsystem in Deutschland nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz der inklusiven Bildung.

 

Der Bereich der Förderschulen wurde mit sehr großer Besorgnis thematisiert. Das Ausschussmitglied Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht aus der Schweiz, hatte in seinem Eingangsstatement die separaten Strukturen in Deutschland für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sogar mit der einstigen Trennung von Schwarzen und Weißen in den USA verglichen. Er sagte, dass die Auffassung in Deutschland, mit den Sonderschulen Schutzbereiche zu bieten, um auf die besonderen Bedarfe eingehen zu können, falsch sei und dem Grundgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention widerspreche.“ (Zitat Britta Schlegel, Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte)

(…)

Das Elternwahl ist tatsächlich nur ein Scheinwahlrecht. Es wird als politisches Instrument ins Feld geführt, um die Förderschulen zu erhalten. In vielen Bundesländern wird kaum etwas getan für eine gute inklusive Schule, um dann zu sagen, es funktioniert nicht mit der Inklusion und deshalb brauchen wir die Förderschulen. Sechs von zehn Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen derzeit rderschulen. Das heißt, die Ressourcen werden nicht in das inklusive Schulsystem für alle umgelagert.“

(…)

Der Auffassung, dass Förderschulen Teil eines inklusiven Systems seien, hat der Fachausschuss nun noch einmal eine klare Absage erteilt.“

 

Aus Sicht unserer Fraktion LINKE & GAL ist dringend ein Systemwechsel notwendig, der die nötigen sächlichen und personellen Ressourcen für gute inklusive Schulen in allgemeinbildenden Schulen vorhält, mit multiprofessionellen Teams, Therapiemöglichkeiten sowie einer Realisierung der räumlichen Bedarfe.

 

Quellen:

https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/staatenpruefung-foerderschulen-widersprechen-der-un-behindertenrechtskonvention/

 

www.albert-mahlstedt-schule-eutin.de

www.foerderzentrum-centa-wulf.de


 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13171   Schulentwicklungsplanung Förderzentren   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2024/13171-01   AM Finn-Yannes Acker (Fraktion LINKE & GAL), Antrag zu VO/2024/13171 Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-02   AM Juleka Schulte-Ostermann Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-03   Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-04   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-05   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-06   Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich