Vorlage - 2024/13171-06-01  

Betreff: Fraktion Linke & GAL zu: Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
Federführend:Geschäftstelle LINKE & GAL Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.01.2025 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck beschließt mit Blick auf die überarbeitete Schulentwicklungsplanung der Hansestadt Lübeck VO/2024/13171-06 den unmittelbaren Planungs- und Umsetzungsstart der nachfolgenden Punkte mit Berichterstattung über den Arbeits- und Zeitplan im jährlich gemeinsamen Ausschuss Schule/Sport und Jugendhilfe sowie im Sozialausschuss, erstmals im November 2025. 

Die haushälterische Ordnung ist in Abhängigkeit der anstehenden Planungs- und Umsetzungsschritte in den sie betreffenden Haushaltsjahren herzustellen und nach Möglichkeit von der Verwaltung (ergänzende) Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.

  1. Maria-Montessori-Schule: Die Maria-Montessori-Schule wird schrittweise zu einer inklusiven Grund- und Gemeinschaftsschule mit der Möglichkeit des Erreichens aller schulischen Abschlüsse und des Angebots einer beruflich orientierten Bildung ausgebaut, die den baulichen und edukativen Anforderungen auch von Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung entspricht. Diese Schule soll Kindern mit und ohne Förderbedarf die gemeinsame Beschulung in gemischten, inklusiven Klassen ermöglichen.
  2. Ausbau der Campusklassen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Campusklassen an der Schule Wilhelmshöhe für die Klassen 1–9 auszubauen. Die Campusklassen dienen dabei als Übergangslösung zur Inklusion und stellen keine dauerhafte Einrichtung dar. Die Verwaltung setzt sich im Einklang mit den Grundprinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) und im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, dass die gemeinsamen Unterrichtsstunden der Campus- mit den Regelschulklassen sukzessive ausgeweitet werden, um eine vollumfängliche Inklusion in den Regelklassen für alle Kinder unabhängig von einem Förderstatus sicherzustellen. Sie leistet im Rahmen ihrer Zuständigkeiten als Schulträger sowie in Verbindung mit den gesetzlichen Teilhabeverpflichtungen bedarfsgerechte Unterstützung und schafft die notwendigen Voraussetzungen an dem Schulstandort, die in ihrer Verantwortungs- sowie Wirkungsmöglichkeiten und -bereichen stehen.
  3. rderzentren ohne eigene Klassenbildung:
    Die Hansestadt Lübeck wird die Förderzentren Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung zu Bildungsstandorten ohne eigene Klassenbildung weiterentwickeln, von denen die Förderschullehrkräfte in die inklusiven Regelschulen anlassbezogen entsendet werden. Als Beispiel zur Orientierung können die Förderschulen ohne Schüler*innen Eutins, Schwarzenbeks und des Förderzentrums Schleswig-Kropp (vgl. https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/eine-schule-geht-dahin-wo-die-schueler-sind/) dienen. Für die o.g. Förderschwerpunkte soll die inklusive Beschulung an den Regelschulen durchgeführt werden. Gemäß dieser Entwicklung benötigen diese Förderzentren ohne Schüler*innen eigene Räumlichkeiten für z.B. Verwaltung und Lehrkraftzimmer.
  4. Ausstattung von Schwerpunktschulen: Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Schritt in jedem Stadtteil eine Regelschule (Grund- und Gemeinschaftsschule) als „Schwerpunktschule“ für Inklusion bedarfsgerecht auszustatten. Diese Schulen sollen so gestaltet werden, dass sie eine echte Alternative zur Beschulung am Förderzentrum darstellen und die inklusive Beschulung für alle Kinder ermöglichen.
  5. Sicherstellung der Barrierefreiheit: Alle zukünftigen Schulgebäude und -einrichtungen sind so zu planen, zu sanieren und auszustatten, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Bildung entsprechen. Dies umfasst die Berücksichtigung von Therapie- und Pflegeräumen sowie einer für die Inklusion bedarfsgerechten Möblierung.
  6. Inklusive Ganztagsbetreuung: Im Rahmen der Inklusion an Regelschulen ist ab dem Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen, dass auch eine inklusive Schulkinderbetreuung für alle Kinder ab Kita-Ende bis mindestens 12 Jahren durch die von der Hansestadt und den Schulen beauftragten Trägern des Ganztags und allen Kita-Horten (dort bis 14 Jahre gemäß KitaG) erfolgt, wenn Eltern hierfür den Bedarf anmelden. Die notwendige Ausstattung für eine inklusive Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule und den Kita-Horten ist hierbei für die Träger des Ganztags und der Kita-Horte durch die Hansestadt zu gewährleisten, sofern die Hansestadt als Schulträger und Träger der Öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder im Rahmen gesetzlicher Teilhabepflichten inhaltlich und/oder finanziell hierfür in der Verantwortung steht oder aber (Mit-)Wirkungsmöglichkeiten hat.
  7. Fortschrittsberichte: Jährlich ist von der Verwaltung im Sozial-, Schul- und Jugendhilfeausschuss über die Fortschritte beim Ausbau der Inklusion an Regelschulen und für die Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule sowie den Kita-Horten zu berichten (siehe oben). Dieser Ausbau muss in jedem Jahr aktiv vorangetrieben werden. Anlassbezogen kann die Verwaltung oder die Politik hierfür eine gemeinsame Dreier-Ausschusssitzung von Jugendhife, Schule/Sport und Soziales beantragen. Es bedarf dazu keiner gesonderten Beschlussfassung, es genügt eine entsprechende Bedarfsanmeldung seitens der Verwaltung oder eines Bürgerschafts-bzw. Ausschussmitgliedes.
  8. Teilhabe von Interessensvertretungen: Sicherzustellen ist, dass bei jeder der o.g. Ziffer 1-8 der Beirat für Menschen mit Behinderung, die Initiative Inklusion sowie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und in Bezug auf die inklusive Schulkinderbetreuung die Kreis- und Stadtelternvertretung der Kitas als Vertretung der Kita-Horteltern und KEB als derzeitige Elternvertretung des Ganztags an Schule als beratende Instanzen frühzeitig eingebunden werden. Alle genannten Instanzen haben die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme vor beratenden Sitzungen abzugeben, sofern dieses Recht nicht bereits besteht. Die Verwaltung weist die genannten Instanzen jährlich und frühzeitig vor beschlussfassenden Sitzungen auf die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme hin. Schriftliche Stellungnahmen der genannten Instanzen sind allen Ausschuss- und Bürgerschaftsmitgliedern mindestens 14 Tage vor den behandelnden Sitzungen schriftlich zur Verfügung zu stellen.


 


Begründung

Die vorliegende überarbeitete Schulentwicklungsplanung (VO/2024/13171-06) sieht vor, die inklusive Beschulung in Lübeck entschieden zu fördern. Die Umsetzung der oben genannten Punkte ist notwendig, um den Anforderungen der UNBRK gerecht zu werden und allen Kindern, unabhängig von ihrem Förderbedarf, eine gleichberechtigte Teilhabe an schulischer Bildung inkl. der schulbegleitenden außerschulischen Bildung in der Schulkinderbetreuung im Kita-Hort und Ganztag an Schule zu ermöglichen.

Campusklassen als Übergangslösung:

Die Campusklassen an der Schule Wilhelmshöhe dienen als Übergangslösung zur Inklusion und sollen keine dauerhafte Einrichtung bleiben. Ziel ist es, die Kinder langfristig in inklusiven Regelklassen zu unterrichten, wie es die UNBRK fordert. Eine dauerhafte Aufrechterhaltung von Parallelsystemen bestehend aus Regel- und Campusklassen an einem Schulstandort würde den Übergang zu einem vollständig inklusiven Schulsystem blockieren und das Ziel einer echten Inklusion behindern. In der Pressemitteilung der Initiative Inklusion vom 11.11.2024 wird darauf hingewiesen, dass Campusklassen grundsätzlich keine inklusiven Lösungen sind, sondern eine Form des separierenden Unterrichts darstellen. Die Einführung von Campusklassen darf daher nur als Schritt in Richtung vollständiger Inklusion verstanden werden, nicht aber als dauerhafte Parallelstruktur:

„Ein reiner Ausbau des Förderzentrums Geistige Entwicklung mit angeschlossener inklusiver Grundschule wäre nur die Umsetzung von integrativer Beschulung und widerspräche somit den Anforderungen der UN-BRK. (…) nach dem Verständnis der Initiative Inklusion sind Campusklassen grundsätzlich nicht inklusiv, sondern eine beschönigte Form des separierenden Unterrichtes. Gesamtziel muss die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems in Lübeck bleiben(…).“, Pressemitteilung Initiative Inklusion, vgl. HL live vom 11.11.2024, https://www.hl-live.de/text.php?id=169338#:~:text=Die%20Initiative%20Inklusion%20hat%20sich,steht%20im%20Mittelpunkt%20der%20Initiative.

Schwerpunktschulen als Übergangslösung:

Die Schwerpunktschulen sind als Übergangslösung gedacht, da die vollständige Inklusion an allen Regelschulen einen längeren Transformationsprozess erfordert, der bauliche, finanzielle und didaktische Anpassungen umfasst. Der Vorteil der Schwerpunktschulen besteht darin, dass auf diese Weise überprüft werden kann, welche strukturellen und pädagogischen Änderungen für die Inklusion zielführend sind und welche zukünftig unverzichtbar an jeder Regelschule umgesetzt werden müssen.

Die Notwendigkeit, pro Stadtteil mit einer Schwerpunktschule zu starten, ergibt sich daraus, dass so die Wohnortsnähe für alle Kinder in Lübeck zu einer inklusiven Regelschule gewährleistet wird.

Barrierefreiheit für inklusive Bildung:

Die Barrierefreiheit aller Schulgebäude ist eine Voraussetzung für die Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems. Zukünftige Schulgebäude und -einrichtungen müssen so geplant, saniert und ausgestattet werden, dass sie den Anforderungen an Barrierefreiheit und inklusive Bildung entsprechen. Dazu gehören auch speziell ausgestattete Räume wie Therapie- und Pflegeräume sowie eine für die Inklusion bedarfsgerechte Möblierung.
 


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2024/13171   Schulentwicklungsplanung Förderzentren   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
VO/2024/13171-01   AM Finn-Yannes Acker (Fraktion LINKE & GAL), Antrag zu VO/2024/13171 Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-02   AM Juleka Schulte-Ostermann Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-03   Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2024/13171-04   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-05   Fraktion LINKE & GAL zu Schulentwicklungsplanung Förderzentren   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL
VO/2024/13171-06   Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht   4.401 - Schule und Sport   Bericht öffentlich
2024/13171-06-01   Fraktion Linke & GAL zu: Schulentwicklungsplanung der Förderzentren- überarbeiteter Bericht   Geschäftstelle LINKE & GAL   Antrag der Fraktion LINKE & GAL