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Auszug - 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024  

23. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.16
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13644 1. Nachtragshaushaltsplan der Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zu dieser Angelegenheit sprechen AM Dr. Flasbarth, der Bürgermeister und Herr Uhlig.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der 1. Nachtragshaushaltsplan für die Stiftung Lübecker Wohnstifte für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

 

I.

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

 

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. des

1. Nachtrages

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert um

gegenüber

 bisher

EUR

nunmehr fest- gesetzt auf

EUR

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnisplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

 

231.400

unverändert

 

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

 

216.400

unverändert

 

Jahresüberschuss

 

 

  15.000  

unverändert

 

Jahresfehlbetrag

 

 

           0

unverändert

2.

im Finanzplan der

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

231.400

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

 

 

 

 

 

186.800

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

 

 

31.000

 

 

unverändert

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

 

291.800

 

 

 

 

 

16.600

 

 

308.400

 

II.

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von

bisher          0 EUR

 

auf     unverändert


 


 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.